Medienmitteilung vom 19. Januar 2014
Nach mehrmonatigen Beratungen zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat die Kommission für Rechtsfragen (RK-S) in der letzten Woche ihre Empfehlungen an den Ständerat veröffentlicht.
Der Entwurf des Bundesrates wurde im Vorfeld vielfältig kritisiert: Der Entwurf beinhaltet unter anderem eine Verdoppelung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate, neue Überwachungsmassnahmen wie IMSI-Catcher und Staatstrojaner sowie eine Mitwirkungspflicht selbst für Privatpersonen und ihre WLANs.
Dennoch stehen für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ausschliesslich die Interessen der Strafverfolgungsbehörden im Zentrum: Die strafprozessualen Zwangsmassnahmen werden nicht auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft, sondern die Kommission sorgt sich vor allem, «dass die hohen Überwachungskosten die Strafuntersuchungen beeinträchtigen könnten».
In der Folge sollen gemäss der Kommission die Entschädigungen für Überwachungsdienstleistungen der Telekommunikationsanbieter vollständig gestrichen werden. Die Telekommunikationsanbieter werden nicht nur zur Strafverfolgung verpflichtet, sondern müssen diese Dienstleistungen auch noch gratis erledigen. Bezahlen werden dafür – es geht um Dutzende Millionen Franken pro Jahr – alle Kundinnen und Kunden der Telekommunikationsanbieter.
Die Digitale Gesellschaft fordert vom Ständerat, auf jegliche Ausweitung der heiklen Überwachungsmassnahmen zu verzichten. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergibt sich zwingend aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ausserdem ist die Mitwirkungspflicht bei der Überwachung weiterhin auf die Zugangsanbieter unter den Telekommunikationsanbietern zu beschränken. Die Telekommunikationsanbieter müssen für Überwachungsmassnahmen vollständig entschädigt werden.
Die Digitale Gesellschaft hat sich bereits mehrfach kritisch zur Gesetzesrevision geäussert:
- Zusammenfassung
- Ausführliche Stellungnahme (PDF)
- Inhaltliche Kritik an den wichtigsten Gesetzesartikeln (PDF)
Die Digitale Gesellschaft ist ein offener Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen. Dazu gehören unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Allmend, der Verein grundrechte.ch, die Piratenpartei Schweiz und die Swiss Privacy Foundation.