Ausweitung der Internetüberwachung durch die Hintertür

Im letzten Sommer hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Vernehmlassung zur Änderung des BÜPF eröffnet. Einige Organisationen haben sich äusserst kritisch dazu geäussert – u.a. die Swiss Privacy Foundation, Grundrechte.ch zusammen mit den Demokratischen JuristInnen Schweiz und die Piratenpartei Schweiz.

Obwohl der Bericht zur Vernehmlassung noch nicht veröffentlicht worden ist, versuchen die entsprechenden Stellen in Bundesbern via Bundesrat den Geltungsbereich des Gesetzes auf dem Verordnungsweg auszuweiten. Aus dem aktuellen Switch Journal (Seite 41):

Der Dienst ÜPF versucht in der Zwischenzeit, die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, SR 780.11) zum geltenden BÜPF zu revidieren. Dabei werden Teile des Revisionsgegenstandes des BÜPFs in die VÜPF integriert. Gemäss der Vorlage für die Ämterkonsultation soll die Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereiches neu erfolgen, und zwar durch die Neudefinition von Internetdienstleistern im VÜPF. […]

Bleibt es […] bei diesem Wortlaut, so ist dies aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen. Warum? Das Legalitätsprinzip erfordert, dass für grundlegende Eingriffe in die Eigentumsfreiheit eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinne vorhanden ist, also ein Bundesgesetz. Positiv aufzunehmen ist dagegen der Verzicht auf die Pflicht, wonach Provider bei der Implementierung von Staatstrojanern mitzuwirken haben. […]

Aufgrund des heutigen Standes eine klare Mogelpackung!

Gemäss der Vernehmlassung vom letztem Sommer soll neu eine aktive Überwachungspflicht für sämtliche professionellen Anbieterinnen von Dienstleistungen und Inhalten im und zum Internet gelten. Vom gültigen Gesetz sind bereits sämtliche Access Provider betroffen – neu soll es nach dem Willen des EJPD ein ganzer Industriezweig sein. Darüber hinaus ist eine Mitwirkungspflicht für alle nicht professionellen Anbieterinnen und Privatpersonen vorgesehen.

Das aktuell laufende Ämterkonsultationsverfahren soll gemäss EJPD in Kürze abgeschlossen sein und vom Bundesrat eine Anhörung eröffnet werden (voraussichtlich von einer Medienmitteilung begleitet).