Der Tagesanzeiger schreibt: «Die Datenwut von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen kennt keine Grenzen.» Ob biometrischer Pass, Hooligan-Datenbank oder die klassische Überwachungskamera, Daten werden überall gesammelt. Facebook, Google, Apple, Migros (Cumulus-Karte) und Coop (Supercard) haben längst erkannt, dass Datensammlungen, richtig verwertet, mit Gold aufwiegen. Ideen für noch mehr Datenbanken gibt es viele, wie etwa Geräte in Autos, die das Fahrverhalten erfassen oder elektronische SBB-Fahrkarten, die auch das Fahrverhalten erfassen. Diesen Beitrag widme ich der Vorratsdatenspeicherung, also dem vorsorglichen Sammeln von Daten für spätere Ermittlungen.
IP-Adressen sind «flüchtig» und lassen sich ohne zusätzliche Informationen nicht eindeutig einem Anschluss zuordnen. Denn eine Adresse kann über die Zeit mehreren Anschlüssen gehören. Deshalb behelfen sich die Ermittler mit Randdaten, die jeder ISP sammeln muss. Es wird Buch geführt, wann welcher Kunde mit welcher IP-Adresse wie lange unterwegs war. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) fasst diesen Sachverhalt auf seiner Website zusammen und stellt auch direkt Formulare für Auskunftsbegehren zur Verfügung.
Als rechtliche Grundlage dient das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF. Dasselbe Gesetz regelt auch die Bespitzelung von Telefon- und Internetanschlüssen und betraut das zuständige Amt, genannt ÜPF, mit Rechten und Pflichten. Mit einer Revision sollen die Möglichkeiten der Überwachung ausgeweitet werden; unter anderem ist geplant, die Speicherpflicht für Randdaten von 6 auf 12 Monate zu erhöhen. Ich frage mich jedoch: Bringt die Vorratsdatenspeicherung wirklich das, was sie verspricht?
Heute gibt es einfache Möglichkeiten, Spuren zu verwischen. Wenn ich tatsächlich bei Sony ein paar Kreditkarten klauen will, dann bin ich doch so klug und verschleiere meine Herkunft mit TOR. Und wenn ich mit einem Freund über das Internet einen Banküberfall plane, dann verschlüssle ich die Kommunikation. So bringt auch eine Echtzeitüberwachung nichts! Verzichten organisierte Verbrecher tatsächlich auf solche Schutzmassnahmen?
Selbst wenn die Herkunft mangels Täterkompetenz tatsächlich ermittelt werden kann, ist Vorsicht geboten. Ein Haar alleine beweist keine Tat – auch dann nicht, wenn es auf der Tatwaffe war und per DNA-Abgleich einer Person zugeordnet wurde. Denn es könnte absichtlich hinterlegt worden sein. Genau so beweist eine IP-Adresse keineswegs, dass der Anschlussinhaber der Täter ist. Internetanschlüsse können auf verschiedene Arten verwendet und auch missbraucht werden. Offene WLANs, Trojaner oder auch die gemeinsame Verwendung des Zugangs mit dem Nachbarn sind Beispiele.
Es ist bei genauerem Hinsehen also gar nicht so klar, dass die Randdaten notwendig sind. Möglicherweise gab es noch gar nie den Fall, dass eine Rückverfolgung einer IP-Adresse zum Ermittlungserfolg führte! Statistiken würden Klarheit schaffen. Doch leider kennt das Bundesamt für Statistik diesbezüglich keine Zahlen. Ich fragte nach, ob es Informationen zum Zusammenhang zwischen Überwachung und der Verbrechensaufklärung gibt. Die Antwort nach einigen Tagen:
Sehr geehrter Herr Simonet
Das Bundesamt für Statistik erfasst keine Daten zu den Vorgehen bei der Verbrechensaufklärung.
Mit freundlichen Grüssen
[Das Bundesamt für Statistik]
Nun gut, dachte ich mir. Es ist ja selbstverständlich, dass man vor der Erweiterung von Gesetzen und Verordnungen eine Analyse der aktuellen Situation durchführt. Vielleicht wurden ja extra für die BÜPF-Revision Auswertungen erstellt. Jedoch fand ich keine Spur von statistischen Daten. Die Notwendigkeit der Fristverlängerung wird folgendermassen begründet:
Diese Forderung ging von der auf Erfahrung beruhenden Feststellung aus, dass eine Datenaufbewahrungspflicht von sechs Monaten zu kurz bemessen ist, um den Behörden erfolgreiche Nachforschungen zu ermöglichen, da die relevanten Randdaten zum Zeitpunkt, in dem die Behörde die Überwachung anordnet, oft bereits gelöscht sind.
Ok, die Daten sind oft schon weg, wenn sie erfragt werden. Doch was sagt das über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung aus? Gar nichts! Es lässt höchstens vermuten, dass die Ermittlungen effizienter gestaltet werden müssen, da es offensichtlich in vielen Fällen über 6 Monate dauert, bis jemand auf die Idee kommt, Beweise sicherzustellen.
Wie kann der Staat unter diesen Voraussetzungen eine Ausweitung der Überwachung befürworten und rechtfertigen? Wo bleiben die Fakten?
Klarstellung für den Nachrichtendienst des Bundes: Ich habe weder vor, bei Sony Kreditkarten zu klauen noch eine Bank zu überfallen.