Obwohl eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) seit einem Jahr hängig ist, soll die Internetüberwachung bereits auf dem Verordnungsweg ausgeweitet werden.
Die Digitale Gesellschaft lehnt den aktuellen Entwurf ab. Die geplanten Änderungen stellen eine massive Erweiterung der Überwachungsbefugnis dar. Eine Einschränkung der Grundrechte im vorliegenden Umfang muss zwingend im Gesetz selber und nicht etwa in einer Verordnung geregelt sein. Die Interpretation der Rechtsgrundlage darf nicht den Strafverfolgungsbehörden überlassen werden. Es gilt vom Gesetzgeber nicht nur deren Wünsche zu berücksichtigen, sondern auch die Grundrechte zu wahren und der marktwirtschaftlichen Realität ins Auge zu blicken. Brancheninsider gehen davon aus, dass die finanzielle Belastung für die Anschaffung der Überwachungs-Infrastruktur existenzbedrohend für hunderte kleiner Betriebe ist. Die Vorlage verspricht Rechtssicherheit und «Investitionsschutz» – eliminiert sie aber geradewegs.
Die Anhörungsantwort der Digitale Gesellschaft zur geplanten Änderung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) wurde heute nach Bern versandt.
Detaillierte Informationen zum Gesetz lassen sich auf der Seite zum BÜPF finden.