Der Bundesrat hat im letzten Dezember ein etwas langatmiger und sich wiederholender Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz veröffentlicht. Die Untersuchung sollte die aktuelle Wirksamkeit beurteilen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.
Deutlich wurde der lasche Umgang mit dem Gesetz und die schwachen Sanktionsmöglichkeiten festgehalten:
Die grosse Mehrheit der öffentlichen und privaten Datenbearbeitenden ist einigermassen sensibilisiert für den Datenschutz und wendet die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes an, wenn auch in pragmatischer Art und Weise. Ein Grund für den insgesamt eher pragmatischen Umgang mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes dürfte die verhältnismässig geringe Wahrscheinlichkeit einer Sanktion sein. […]
Anwendungen neuer Technologien sind praktisch nie Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. […]
Als mögliche Erklärungen für die geringe Nutzung der Durchsetzungsrechte können erstens die vermutlich eher geringe Bekanntheit der Durchsetzungsrechte und des Rechtswegs sowie das geringe Wissen über die Anwendung dieser Rechte genannt werden. Zweitens dürfte aus Sicht der Betroffenen ein vergleichsweise beträchtlicher Aufwand einer Klage einem diffusen und nicht gesicherten Nutzen bei ihrer Gutheissung gegenüberstehen. Je nach Situation kann der Rechtsweg für die Betroffenen auch mit spezifischen Risiken verbunden sein (z.B. Furcht vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses).
Folgerichtig gipfelt die Gesamtbilanz in der bedenklichen Feststellung, dass
nur in beschränktem Ausmass […] hingegen die Durchsetzungsrechte
Schutzwirkung zugunsten der Persönlichkeit von Personen, über die Daten
bearbeitet werden [, entfalten].
Als Handlungsmöglichkeiten werden genannt:
- Ausweitung der Informationspflicht über die Datenbearbeitung
- Einführung einer Verbandsklage
- Stärkung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
- Förderung des «Opt-in-Prinzipes»
- Stärkung des Grundsatzes von «Privacy by Design»
Selbstverständlich geht aber auch die andere Seite oft zu nachlässig mit den sensiblen Daten um:
Die bisweilen grosszügige Preisgabe persönlicher Daten dürfte auch damit zusammenhängen, dass das Risiko eines Datenmissbrauchs und seiner Folgen als diffus und unwahrscheinlich wahrgenommen wird, zumindest im Vergleich zum unmittelbaren Nutzen des jeweiligen Angebots.
Hier hilft nur eine verstärkte Sensibilisierung im Umgang mit Facebook, Cumulus & Co.
Und leider werden wohl noch Jahre vergehen, bis mit einem Gesetzes-Entwurf gerechnet werden kann.