Seit 10 Jahren kennen wir in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung: Provider sind gezwungen, die sogenannten Randdaten aus der Kommunikation für die Behörden aufzuzeichnen. Dazu gehören u.a. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach.
Die Standortinformationen werden zunehmend auch für Rasterfahndungen verwendet. Damit wird, wer in der Nähe eines Tatortes sein Handy benutzt hat, zum Tatverdächtigen. Die Beweislast wird umgedreht.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Die erhobenen, personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Dies gibt uns die Möglichkeit, über ein Auskunftsbegehren Einsicht in die Daten zu erhalten. Und unsere eigenen Datenspuren nachzuvollziehen.
Noch sperren die Provider. Verweigern die Auskunft. Und verstecken sich hinter dem Fernmeldegeheimnis.
Wir fordern: Unsere Vorratsdaten – jetzt!
Mach mit und reich Dein Auskunftsbegehren noch heute mit uns ein: Vorlage anpassen, Kopie der Identitätskarte beilegen – und ab die Post!
Das Adress-Feld ist vorausgefüllt, kann aber für andere Anbieterinnen (Cablecom, M-Budget Mobile etc.) angepasst werden. Dies ist die aktuellere Vorlage vom 16.12.2012, die etwas exakter auf das Fernmeldegesetz eingeht und damit die Argumentation der Provider aus den ersten Antworten kontert. Natürlich gibt es auch die älteren PDF-Formulare noch.
Bitte mach uns dann eine Mitteilung an office ät digitale-gesellschaft.ch oder über das Kontaktformular. Wir werden Dich gerne über die Aktion auf dem Laufenden halten. Gespannt sind wir auch auf die Antwort (gerne auch anonymisiert) von Deinem Provider: Ob Du die Daten (und in welcher Form) erhalten hast. Oder mit welcher Begründung die Auskunft verweigert wurde.