Nachfassen: Meine Vorratsdaten – jetzt!

Swisscom verweigert die Auskunft oder bittet um Entschuldigung für die verzögerte Bearbeitung, Cablecom geht nicht auf die Vorratsdatenspeicherung ein, Orange liefert keine Begründung: Dies ein erstes, oberflächliches Fazit der Aktion «Meine Vorratsdaten -jetzt».

Natürlich geben wir uns damit nicht zufrieden. Wenn Firmen personenbezogene Daten bearbeiten, hat die betroffene Person ein Auskunftsrecht. Selbstverständlich unterliegen die Vorratsdaten dem Fernmeldegeheimnis und der Provider darf «Dritten keine Angaben über den Fernmeldeverkehr von Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen». Meine Vorratsdaten betreffen jedoch meine Person – und nicht Dritte! Alles andere ist eine, sagen wir es vorsichtig, etwas eigenwillige Auslegung des Fernmeldegeheimnisses – und wir dürfen froh sein, dass die Provider Verbindungen überhaupt durchstellen…

Wir haben unsere ursprünglichen Vorlagen leicht angepasst, um die Argumentation der Provider (wo es denn eine gibt) zu kontern (für alle, die ein «Erstbegehren» stellen möchten). Wer auf das erste Auskunftsbegehren eine unvollständige Antwort erhalten hat, kann mit den folgenden nachfassen:

Swisscom   –    Sunrise   –   Orange

Über Rückmeldungen an office ät digitale-gesellschaft.ch oder über das Kontaktformular freuen wir uns.