In ihrer Sitzung vom 8. Mai hat sich die von Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) erneut mit der Rechtsdurchsetzung befasst.
Was bereits am Dinner der parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit Mitte April durchschien, hat sich nun bestätigt. Die Arbeitsgruppe fordert eine gesetzgeberische Interventionen, die folgende Massnahmen ermöglichen:
- Die Zustellung von Warnhinweisen an Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, und im Wiederholungsfalle deren zivilrechtliche Inanspruchnahme und/oder deren strafrechtliche Verfolgung
- Die Verpflichtung in der Schweiz befindlicher Hosting Provider, auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen (betreffend Massnahmen zur Verhinderung des erneuten Hochladens solcher Inhalte und die Prüfung einschlägiger Linksammlungen besteht innerhalb der AGUR12 keine Einigkeit)
- Die Verpflichtung in der Schweiz befindlicher Access Provider, auf Anzeige oder auf Anweisung der KOBIK (oder einer entsprechenden neuen Behördenstelle nach deren Vorbild) hin, in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Quellen zu sperren
- Neben den diesbezüglichen Pflichten der Provider auch deren Schutz zu regeln, z.B. vor direkter Inanspruchnahme seitens der Rechteinhaber oder vor Verantwortlichkeitsklagen
Im Klartext ist damit eine Überwachung der Internetnutzer durch die Provider oder eine Drittstelle (bspw. die Urheberrechtsverwerter) gefordert. Bei einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung soll der/die NutzerIn zuerst gewarnt und dann Zivil- und/oder Strafrechtlich verfolgt werden.
Zusätzlich strengt die Gruppe den Ausbau der nicht-öffentlichen DNS-Sperren (und schlussendlich einen Aufbau einer Zensurinfrastruktur durch Verpflichtung der Provider) der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK an.
Da beide Massnahmen technisch leicht zu umgehen sind, werden nur unbedarfte User davon betroffen – und auch keine Auswirkungen auf das Portemonnaie der KünstlerInnen zu spüren sein. Was wird dann die Forderung sein: Verschlüsselungsverbot, Überwachungssoftware auf den PCs, staatlich regulierte Abspielsoftware und/oder Wasserzeichen in sämtliche Musikstücke? Nun rächt sich, dass in der Arbeitsgruppe zu Urheberrecht und Internet niemand letzteres vertritt.
Vielleicht würde es sich doch nochmals lohnen, über alternative Vergütungsmodelle zu sprechen, anstatt eine Kulturflatrate grundsätzlich abzulehnen.