Der Bundesrat hat heute den dritten Bericht zu eVoting veröffentlicht. Darin werden die Erkenntnisse aus der Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen (PDF) der Berner Fachhochschule aufgenommen und die Anforderungen an zukünftige Wahlsysteme definiert. Die Anforderungen an die Verifizierbarkeit sollen sich an drei Fragen messen:
- Wurde die Stimme gemäss Absicht abgegeben («cast-as-intended»)?
- Wurde die Stimme im Sinn ihrer Abgabe abgelegt («recorded-as-cast»)?
- Wurde die Stimme im Sinn ihrer Ablage gezählt («counted-as-recorded»)?
In einer ersten Etappe sollen die vorhandenen Systeme erweitert werden und den Ansprüchen der verifizierten Absicht genügen. Damit wird das «Problem der unsicheren Plattform» (der potentiell unsicheren Computer der Stimmenden) adressiert.
Längerfristig sollen Systeme der zweiten Generation mit durchgängiger Verifizierbarkeit eingesetzt werden:
Sie stellt sicher, dass systematische Fehlfunktionen im Wahl- bzw. Abstimmungsablauf infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder vorsätzlichen Manipulationsversuchen unter Wahrung des Stimmgeheimnisses erkannt werden. Dank ihrer wissenschaftlichen Abstützung und dadurch, dass sich die Verifizierbarkeit eines Systems für Vote électronique durch Analogien mit den konventionellen Abstimmungskanälen einem breiten Publikum erklären lässt, bildet die Verifizierbarkeit ein starkes Instrument zur Nachvollziehbarkeit des korrekten Ablaufs eines Urnengangs und zur Vertrauensbildung.
Im Tempo der Umsetzung sind die Kantone frei. Beim Erreichen der ersten Etappe können anstatt 30% (plus Auslandschweizer Stimmberechtigte) bis 50% des kantonalen Elektorats zur Online-Abgabe ihrer Stimme freigegeben werden. Bei der vollständigen Umsetzung fällt die Limitierung weg. Auf Bundesebene bleibt die Limite bei 30% bestehen bis die Sicherheitsstandards der zweiten Etappe erreicht sind.
Die ergänzende Dokumentation, welche mögliche Umsetzungen der Sicherheitsanforderungen beschreibt, scheint noch nicht online Verfügbar zu stehen.