Die Schweizer Delegation hat bei den Verhandlungen in Marrakesh über das Abkommen über die Rechte von Blinden in der digitalen Welt offenbar eine nennenswerte, positive Rolle gespielt, wie aus einer ersten Stellungnahme von KEI zum Ergebnis der Verhandlungen hervorgeht. Durch das Abkommen wird es Teil des internationalen Rechtssystems, dass für den Zweck der Zugänglichmachung für Sehbehinderte DRM-Systeme umgangen werden dürfen, und dass zugänglich gemachte Werke auch über Landesgrenzen hinweg an Sehbehinderte verbreitet werden dürfen.