Bundesanwaltschaft: (Kein) Strafverfahren gegen NSA & Co.

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Bild: Bundesanwaltschaft

Heute war an verschiedenen Orten zu lesen, dass die Bundesanwaltschaft durch den Bundesrat ermächtigt wurde, ein Strafverfahren gegen US-amerikanische Spionage in der Schweiz einzuleiten. Dabei sollen Spionagetätigkeiten von Agenten in der Schweiz untersucht werden, die rund um die US-Mission in Genf fremde Konsulate, Missionen und UNO-Einrichtungen obeserviert haben. Die Bundesanwaltschaft hatte in der letzten Woche ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.

Aber:

Wie erwähnt, geht es dabei um Agenten, die in der Schweiz für die USA operier(t)en – und nicht um PRISM, Snowden, Tempora, flächendeckende Handyüberwachung, Abschnorcheln von Daten aus Glasfaserkabeln und so weiter. Dies hat die Digitale Gesellschaft bereits im Juli mit einer Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora gefordert. Hier gilt aber leider weiterhin: Keine Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft.