Am 19. Februar hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Digitale Gesellschaft hatte in ihrer Vernehmlassungsantwort auf verschiedene Probleme hingewiesen. Diese wurden leider nicht aufgenommen.
In einem Punkt gab es sogar eine deutliche Verschlechterung:
Im Entwurf vom 8. März 2013 heisst es im Artikel 32 Abs. 3 über das Schnüffeln im Ausland:
Der NDB sorgt dafür, dass die Risiken bei der Beschaffung und die Eingriffe in die Grundrechte betroffener Personen in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen.
Demgegenüber steht im Artikel 35 Abs. 3 vom neuen Entwurf der deutlich schlechtere Text:
Der NDB sorgt dafür, dass die Risiken bei der Beschaffung in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen und die Eingriffe in die Grundrechte betroffener Personen auf das Notwendige beschränkt bleiben.
Das heisst, der NDB ist nun plötzlich nicht einmal mehr theoretisch verpflichtet, die Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Verhältnismässigkeitsabwägung zu berücksichtigen; es geht bei der «Verhältnismässigkeit» nur noch um die Risiken für den NBD und den Schweizer Staat!
Inhaltlich neu sind:
- Art. 23 – Identifikation und Befragung von Personen
- Art. 36 – Eindringen in Computersysteme und -netzwerke: Politische Vorsicht betreffend Cyberwar
Ansonsten scheinen die meisten Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 8. März 2013 eher kosmetischer Natur zu sein.