Grundrechte wahren!

Grundrechte wahren!

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne benötigen wir über 60'000 Franken – wovon 20'000 Franken noch fehlen.

Hilf mit, den Geheimdienst zurückzubinden!

75%
Bereits 15'153 von 20'000 Franken erhalten 209 Spenden erhalten noch 0 Tage
Kreditkarte Kreditkarte Postkarte Postkarte

QR-Rechnung als PDF

Digitale Gesellschaft
4000 Basel
CH4009000000159933511
BIC: POFICHBEXXX

Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Am 19. Februar hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Digitale Gesellschaft hatte in ihrer Vernehmlassungsantwort auf verschiedene Probleme hingewiesen. Diese wurden leider nicht aufgenommen.

In einem Punkt gab es sogar eine deutliche Verschlechterung:

Im Entwurf vom 8. März 2013 heisst es im Artikel 32 Abs. 3 über das Schnüffeln im Ausland:

Der NDB sorgt dafür, dass die Risiken bei der Beschaffung und die Eingriffe in die Grundrechte betroffener Personen in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen.

Demgegenüber steht im Artikel 35 Abs. 3 vom neuen Entwurf der deutlich schlechtere Text:

Der NDB sorgt dafür, dass die Risiken bei der Beschaffung in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen und die Eingriffe in die Grundrechte betroffener Personen auf das Notwendige beschränkt bleiben.

Das heisst, der NDB ist nun plötzlich nicht einmal mehr theoretisch verpflichtet, die Schwere des Grundrechtseingriffs bei der Verhältnismässigkeitsabwägung zu berücksichtigen; es geht bei der «Verhältnismässigkeit» nur noch um die Risiken für den NBD und den Schweizer Staat!

Inhaltlich neu sind:

  • Art. 23 – Identifikation und Befragung von Personen
  • Art. 36 – Eindringen in Computersysteme und -netzwerke: Politische Vorsicht betreffend Cyberwar

Ansonsten scheinen die meisten Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 8. März 2013 eher kosmetischer Natur zu sein.