Der Bundesrat wird beauftragt, in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Datentransfer über das Internet zu gewährleisten. Die Netzneutralität muss als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden und Fest- wie Mobilnetz betreffen.
So lautet der eingereichte Text einer Motion der Grünen um Balthasar Glättli. Sie fordert die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität.
Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt und hält sich bei möglichen Massnahmen bedeckt. Die Regierung verweist auf internationale Diskussionen und stellt fest, dass die in der Motion erhobenen Forderungen zur Netzneutralität nur einen Ausschnitt aus vielen Möglichkeiten darstellen würden.
Die Motion wurde mit 111 zu 61 Stimmen, bei 18 Enthaltungen, angenommen.
Eine breite Mehrheit fordert den Bundesrat auf Vorschläge zur Verankerung der Netzneutralität zu machen. Einzig Teile der CVP und die ganze FDP wollten dem Bundesrat diesen wichtigen Auftrag verwehren.
Es ist erfreulich, dass der Nationalrat der Netzneutralität grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die Motion geht nun in den Ständerat über, wo eine starke Mitte versuchen wird die Motion abzulehnen.