Polizeifahnder auf Abwegen

Der Weltwoche-Journalist Alex Baur enthüllt in der aktuellen Ausgabe, wie die Überwacher bei der Polizei mit dem Schutz von Berufsgeheimnissen und den damit verbundenen Auflagen umgehen. Der Titel «Illegaler Lauschangriff» ist weise gewählt, da bei dieser Abhöraktion einiges schief ging. Doch der Reihe nach:

Ein Gespräch zwischen Anwalt und Mandantin wurde abgehört. Wie es zu einer Überwachung des Telefons kam, ist für das Kommende nebensächlich. Die Polizeifahnder wussten aber ganz genau, dass der Anwalt als Verteidiger amtete und diese Informationen darum nicht hätte verwendet werden dürfen:

«Werden solche Gespräche bei einer Abhörung versehentlich mitgeschnitten, sind die Informationen ‹aus den Verfahrensakten auszusondern und sofort zu vernichten; sie dürfen nicht verwendet werden› (Art. 271 Ziff. 3 StPO). Ausnahmen sind im Gesetz nicht vorgesehen.»

Symbolbild: Aufzeichnungen einer überwachten Person
Symbolbild: Aufzeichnungen einer überwachten Person

Da die Informationen aus diesem Gespräch nicht verwendet werden durften, ergänzte ein Polizeifahnder kurzerhand das Einvernahmeprotokoll mit diesen Informationen. Als der Anwalt Akteneinsicht forderte, wurde die Passage geschwärzt und das Original vernichtet. Er schöpfte Verdacht und vermutete, dass diese Informationen aus einem vertraulichen Gespräch mit seiner Mandantin stammen mussten. So klagte der Anwalt beim Basler Appellationsgericht auf Offenlegung der Akten.

«Und siehe da: Das Anwaltsgespräch war keineswegs gelöscht worden. Vielmehr existierten sowohl in Zürich wie auch in Basel zwei Dossiers – ein offizielles und ein inoffizielles. Das eine Dossier, offenbar nur für den internen Gebrauch gedacht, enthielt die Aufzeichnung des ominösen Anwaltsgesprächs in voller Länge. Das zweite Dossier, welches in den offiziellen Akten erscheint, enthielt das manipulierte und verfälschte Protokoll.»

Die Digitale Gesellschaft hat sich in der Vergangenheit deutlich gegen den Gesetztesentwurf zur Revision des BÜPF geäussert. Das BÜPF regelt wie Polizisten und Staatsanwaltschaften auf die Daten der Fernmeldedienstanbieter zugreifen können. Dieser Mechanismus ist sehr aufwändig und es irritiert sehr, dass die Empfänger der Tonaufzeichnungen nicht nur das Anwaltsgespräch rechtswidrig verwerteten, sondern geheime Dossiers führten und Akten manipulierten.

Das Fazit von Autor Alex Baur ist eindeutig und unheimlich zugleich:

«Dass neben dem offiziellen auch noch ein inoffizielles Dossier geführt wurde, deutet zudem darauf hin, dass wir es nicht mit einem Einzelfall zu tun haben.»

Mit freundlicher Genehmigung des Autors dürfen wir den lesenswerten Artikel «Illegaler Lauschangriff» im Volltext als PDF veröffentlichen.