Im Juli 2014 hatte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) ein Gesuch auf Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Die Digitale Gesellschaft ist darauf hin im September 2014 mit einer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz an das Bundesverwaltungsgericht gelangt. Dieses lud anfangs Jahr den Dienst ÜPF zu einer Stellungnahme ein. Die Überwachungsbehörde hat jedoch auf eine weitere Vernehmlassung verzichtet und auf ihre Verfügung vom Juli 2014 verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat in der Folge die Angelegenheit als spruchreif verfügt. Die sechs Einzelbeschwerden wurden zu einem Verfahren zusammengefasst. Es ist im Verlauf des Jahres mit einem Urteil zu rechnen.
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