Bis zur letzten Minute haben wir gesammelt, sortiert, beglaubigt und gekämpft – es hat trotzdem nicht gereicht.
Das netzpolitische Spektrum, wie Chaos Computer Club, Piratenpartei, Digitale Gesellschaft und viele Einzelpersonen, haben das gesetzte Ziel deutlich übertroffen: Unsere Gruppen haben allein fast 20’000 Unterschriften gesammelt und beglaubigt. Auch wenn das Referendum gescheitert ist, können wir doch auch etwas stolz sein; denn wir haben gezeigt, dass wir Unterschriften sammeln und nebenbei auch noch ein Büro für die ganze Administration aufbauen und betreiben können. Ein riesiges Dankeschön an alle, die sich so engagiert ins Zeug gelegt und uns unterstützt haben!
Schlussendlich dürften nur wenige Unterschriften und einige zusätzliche Tage für die Beglaubigung gefehlt haben. Trotzdem reichen wir die Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Da wir das Quorum nicht erreicht haben, ist aus dem Referendum eine Petition geworden. Auch ohne Abstimmung ist es ein klares Zeichen an Politik und Verwaltung, dass das BÜPF in der verabschiedeten Form auf massive Kritik stösst.
Herbert Grönemeyer singt in einem seiner Lieder: «Lache, wenn es nicht zum Weinen reicht». Auch wenn der Frust im Moment gross ist, werden wir uns den nächsten Wochen in Zürich zu einem geselligen Beisammensein treffen. Um die Einladung nicht zu verpassen, kann der Newsletter auf https://www.buepf.ch abonniert werden.
Nun sind Staatstrojaner und die Ausweitung des Geltungsbereichs im Gesetz festgeschrieben, dagegen kann im Moment nichts gemacht werden. Doch es ist nicht vorbei, der Kampf für Grundrechte im digitalen Raum geht weiter. Auch ohne Volksabstimmung kann das BÜPF noch etwas zurückgestutzt werden. Die Digitale Gesellschaft hat die Unterlassung der grundrechtswiedrigen Vorratsdatenspeicherung vor einiger Zeit gefordert. Dazu haben wir auf juristischem Weg Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erhoben. Derzeit wird darüber am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen verhandelt. Wir sind bereit, die Beschwerde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiterzuziehen.
Im September steht zudem die Abstimmung gegen den grossen Bruder des BÜPFs an: Das Nachrichtendienstgesetz ist genauso grundrechteverletzend, wie das BÜPF. Mit der Kabelaufklärung wird ein unverhältnismässiges Scannen des Internetverkehrs nach Stichworten eingeführt. Wir verurteilen diese Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung. In der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind unsere Freiheitsrechte verankert – das Nachrichtendienstgesetz verletzt diese klar. Darum am 25. September Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz.