Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.
Die Themen der Oktoberausgabe sind:
- Revision Urheberrechtsgesetz – AGUR12 erneut auf Abwegen
- Abstimmung: Nachrichtendienstgesetz
- Flugpassagierdaten für den Schweizer Geheimdienst
Revision Urheberrechtsgesetz – AGUR12 erneut auf Abwegen
Für die Revision des Urheberrechtsgesetzes hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga 2012 eine Arbeitsgruppe (AGUR12) eingesetzt. Diese sollte «Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung» aufzeigen und dabei besonderes Augenmerk «auf die Entwicklung von Verwertungsmodellen, die den heutigen Internetnutzungen gerecht werden» legen. In der AGUR12 waren die Interessen der Verwertungsgesellschaften stark übervertreten. Anstatt neue Vergütungsmodelle zu erarbeiten, schlug die Arbeitsgruppe Netzsperren, Selbstjustiz und Überwachung vor, um ein Geschäftsmodell fortführen zu können, das durch die technologische Entwicklung überholt ist.
Der Vorschlag diente dann als Grundlage für die anfangs 2016 gestartete Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes. Obwohl weit über 1000 Antworten eingereicht worden sind und noch kein Bericht vorliegt, wurde die AGUR12 – entgegen den Gepflogenheiten und den Vorgaben des Vernehmlassungsgesetzes VlG – wieder eingesetzt. Diese soll nun hinter verschlossener Tür die Vorlage überarbeiten.
Das Vorgehen ist aus Sicht der Digitalen Gesellschaft nicht akzeptierbar. Erst wenn der Ergebnisbericht und die einzelnen Stellungnahmen veröffentlicht sind, ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Positionen und damit die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung für das revidierte Urheberrecht unter Einbezug aller Betroffenen möglich. Die Arbeitsgruppe AGUR12 ist daher sofort aufzulösen und der Vernehmlassungsprozess weiterzuführen – oder die Revision zu stoppen.
Abstimmung: Nachrichtendienstgesetz
Hatte anfänglich noch die «Terrorgefahr» die Diskussion zum neuen Nachrichtendienstgesetz dominiert, konnten wir auf den Abstimmungstermin hin in den Medien die politische Debatte deutlich zugunsten der drohenden Massenüberwachung und der Verletzung der Privatsphäre wenden. Dank dem Referendum wurden diese Themen – erstmals seit der Fichenaffäre vor 25 Jahren – wieder öffentlich diskutiert. Gereicht hat dies leider nicht. Ende September hat sich das Schweizer Stimmvolk gegen seine Grundrechte und für weitgehende Befugnisse für den Geheimdienst ausgesprochen.
Nach dem Scheitern des BÜPF-Referendums und der Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz stecken wir den Kopf nicht in den Sand. Neben der genauen Beobachtung der konkreten Auswirkungen, dem Veröffentlichen von Einschätzungen zu den Überwachungsmassnahmen und Hilfestellungen zu deren Vermeidung, dem Anbieten von Rechtshilfe bei angeordneter Mithilfe, werden wir auch selber Rechtsmittel prüfen.
Flugpassagierdaten für den Schweizer Geheimdienst
Seit einigen Jahren bearbeitet der Nachrichtendienst des Bundes Flugpassagierdaten (auch) der Schweizer Bevölkerung. Anstatt die illegale Praxis zu beenden, soll diese nun eine Rechtsgrundlage im Ausländergesetz (sic!) erhalten.
Die anlasslose Speicherung des Reiseverhaltens von Personen stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre dar. Die Digitale Gesellschaft lehnt die Massnahme daher grundsätzlich und unabhängig von der Frage, ob es sich um in- oder ausländische Personen handelt, entschieden ab.
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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)