Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig beurteilt und ausser Kraft gesetzt. Im Anschluss an das Urteil wurde der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung geprägt, da es u.a. festgehalten hat, dass die staatlichen Massnahmen zur Überwachung nicht ausschliesslich einzeln für sich bewertet werden dürfen, sondern in ihrer Gesamtsumme zu betrachten sind:
Umgekehrt darf die Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht als Schritt hin zu einer Gesetzgebung verstanden werden, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielte. Eine solche Gesetzgebung wäre, unabhängig von der Gestaltung der Verwendungsregelungen, von vornherein mit der Verfassung unvereinbar. Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt vielmehr voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Sie darf auch nicht im Zusammenspiel mit anderen vorhandenen Dateien zur Rekonstruierbarkeit praktisch aller Aktivitäten der Bürger führen. […] Die Einführung der Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung kann damit nicht als Vorbild für die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen dienen, sondern zwingt den Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten oder -berechtigungen in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu grösserer Zurückhaltung.
Der Arbeitskreis Vorratsdaten (AK Vorrat) Österreich hat im September einen ersten Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung veröffentlicht:
Das Projekt HEAT (Handbuch für die Evaluation der Anti-Terror-Gesetze in Österreich) […] listet alle Überwachungsgesetze Österreichs auf, kombiniert dies mit einer Aufarbeitung der relevanten Judikatur, einer Erhebung der für Sicherheitsbehörden verfügbaren sowie der tatsächlich eingesetzten Technologien und schliesslich einer ersten groben Technikfolgenabschätzung.
In den Schlussfolgerungen wird daraus ein Kriterienkatalog für eine Evaluation aller Anti-Terror-Gesetze abgeleitet. Dieses «Pflichtenheft» soll staatlichen und zivilen Organisationen helfen, überschiessende und damit potentiell verfassungswidrige Überwachungsbefugnisse zu identifizieren.