Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.
Die Themen der Maiausgabe sind:
- Erweiterte Produkthaftpflicht im Internet of Things
- Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten
- Das Nachrichtendienstgesetz in der Umsetzung
- Zwei Veranstaltungen zu Big Data in Zürich
Erweiterte Produkthaftpflicht im Internet of Things
In der Schweiz dürfen elektronische Geräte nur verkauft werden, wenn sie den geltenden Produktnormen genügen. Mindestanforderungen hinsichtlich der IT-Sicherheit und der Privatsphäre gibt es jedoch keine. Gerade im Internet of Things zeigen Beispiele, dass diese jedoch dringend nötig wären.
Entsprechende Anforderungen könnten über eine erweiterte Produkthaftpflicht vorgeschrieben werden. Allenfalls würde auch die Einführung eines «Mindesthaltbarkeitsdatum» helfen, bis zu dessen Ablauf sich Hersteller verpflichten für Updates und Sicherheit ihrer Produkte zu sorgen – und damit die nötige Transparenz für die KonsumentInnen zu schaffen.
Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten
Gemäss Bundesrat und Parlament soll eine Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten eingeführt werden. Die Daten sollen von den Luftverkehrsunternehmen für sechs Monate vorgehalten und rein «auf Verlangen» den Behörden ausgehändigt werden. Sie können auch bereits präventiv zur Verhinderung von möglichen Straftaten angefordert werden. Zudem ist nicht geklärt, und damit auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in einem Push-Verfahren herausverlangt werden können.
Die entsprechenden Bestimmungen werden von der Öffentlichkeit fast gänzlich unbemerkt und ohne breite Debatte vom eidgenössischen Parlament mit der aktuellen Revision des Luftfahrtgesetzes eingeführt.
Das Nachrichtendienstgesetz in der Umsetzung
Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligten wir uns an der Vernehmlassung zu zwei Ausführungsbestimmungen, da sich diese leider nicht darauf beschränken, das NDG zu konkretisieren – sondern über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Es ist aktuell davon auszugehen, dass per 1. September das Gesetz und die Verordnungen in Kraft treten werden. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Geheimdienst Zugang u.a. zur Netzwerkinfrastruktur der Provider für die Kabelaufklärung und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung. Mit Staatstrojanern kann zudem bis in die digitale Intimsphäre vorgedrungen werden.
Die Digitale Gesellschaft hat immer betont, dass das Nachrichtendienstgesetz menschenrechtswidrig ist. Rechtsmittel werden zur Zeit detailliert von uns geprüft.
Zwei Veranstaltungen zu Big Data in Zürich
Morgen Donnerstag, den 18. Mai, findet im Volkshaus Zürich die Mitgliederversammlung von grundrechte.ch statt. Die öffentliche Veranstaltung steht unter dem Motto «Big Data: Microtargeting, Filterblasen, Meinungsmanipulation… Wie (oder: was) können wir dagegen halten». Auf dem Podium ab 18:30 Uhr sind Vertreter vom CCC und der Digitalen Gesellschaft.
Im ganzen Monat Mai zeigt das Kino Xenix in Zürich Filme zum Thema Big Data. Am Sonntag 21. Mai um 16:30 Uhr besuchen wir gemeinsam die Vorstellung von «Democracy: Im Rausch der Daten». Mitglieder der Digitalen Gesellschaft erhalten wie Xenix-Mitglieder für 8.- statt 16.- Eintritt. Wer kommen möchte, schickt eine kurze E-Mail an office@digitale-gesellschaft.ch.
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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)