Am 1. September 2017 tritt das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung: Swisscom, UPC Cablecom und andere Telekom-Unternehmen müssen den Datenverkehr im Internet – auch Inhalte – dem Geheimdienst für die Überwachung zur Verfügung stellen.
Mit der Kabelaufklärung ist jede und jeder verdächtig. Wer das Internet nutzt oder telefoniert, wird überwacht. Es handelt sich um anlasslose Massenüberwachung, die das Grundrecht auf Privatsphäre schwerwiegend verletzt. Das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Mit der Kabelaufklärung erhält der Geheimdienst Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel. Diese Rasterfahndung betrifft die Internet-Verbindungen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Wir alle in der Schweiz werden trotzdem überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz.
Die Digitale Gesellschaft setzt sich für Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt ein. Dazu zählen insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten gemäss Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung und die bereits bestehende Satelliten-/Funkaufklärung.
Der erste Schritt bei dieser Beschwerde ist ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Gemäss diesem Gesuch soll der Geheimdienst die Kabelaufklärung unterlassen. Sofern der Geheimdienst dem Gesuch nicht entspricht, wird die Digitale Gesellschaft den weiteren Rechtsweg beschreiten.
Zu den BeschwerdeführerInnen gehören Serena Tinari (Recherchejournalistin), Noëmi Landolt (Journalistin, Buchautorin «Mission Mittelmeer»), Heiner Busch (Solidarité sans frontières), Andre Meister (netzpolitik.org), Marcel Bosonnet (Anwalt von Edward Snowden) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (Digitale Gesellschaft). International unterstützt wird die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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