Update September 2017

Newsletter: Ratgeber, E-Voting, Netzneutralität & Netzsperren

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Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Septemberausgabe sind:

  • Ratgeber für mehr Sicherheit und Privatsphäre im Internet
  • Expertengruppe elektronische Stimmabgabe
  • Keine Netzneutralität jedoch Netzsperren im revidierten Fernmeldegesetz

Ratgeber für mehr Sicherheit und Privatsphäre im Internet

Zusammen mit dem Beobachter haben wir mehrere kurze Texte publiziert, die ganz allgemeine aber wesentliche Ratschläge geben, wie die eigene Privatsphäre im Internet besser geschützt werden kann. Dabei sind die Tipps so gestaltet, dass sie innerhalb von wenigen Minuten und ohne viel IT-Kenntnisse umgesetzt werden können. Wöchentlich publizieren wir nun die erweiterten Texte auch auf unserer Website. Den Auftakt macht «sicheres Passwort-Management».

Expertengruppe elektronische Stimmabgabe

Der Bundesrat hat Ende August eine Expertengruppe eingesetzt, die sich mit Fragen rund um die definitive Einführung der elektronischen Stimmabgabe befassen soll. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Grundlagen für ein Gesetz, die technischen Ausführungsbestimmung und das zukünftige Bewilligungsverfahren zu erarbeiten.

Kritiker und die Zivilgesellschaft sind nicht mehr gefragt: Die dringend nötige gesellschaftliche Debatte zur Nachvollziehbarkeit von Wahlen und Abstimmungen und das daraus resultierende Vertrauen in demokratische Entscheidungen findet leider nicht statt. Dafür arbeiten Vertreter der Systemanbieter (Schweizerische Post und Kanton Genf) nun gleich selber an den sie regulierenden Bestimmungen mit.

Keine Netzneutralität…

In der Schweiz wurde in der Vergangenheit bereits verschiedentlich gegen die Netzneutraltität verstossen. Der Bundesrat hält auch in den vor zwei Wochen publizierten Erläuterungen zur aktuellen Revision des Fernmeldegesetzes fest, dass «in Zukunft weitere derartige Diskriminierungen entwickelt werden». Dennoch verzichtet er darauf, Netzneutralität festzuschreiben. Eine Transparenzpflicht soll reichen.

Nach dem Willen des Bundesrats soll neu durch Provider u.a. zulässig sein, (Zitat:)

  • das Blockieren, Verlangsamen, Bevorzugen oder Verändern von Diensten (z. B. Internettelefonie, Internet-TV)
  • das Verbot der Nutzung des Mobiltelefons als Verbindung für ein anderes Gerät ins Internet (Tethering)
  • das Verbot von bestimmten Endgeräten (Routerfreiheit)
  • Out-of-Cap-Delivery bzw. Zero-Rating (für die monatlich beim Internetzugang erlaubte Datenmenge werden einige über das Internet genutzte Inhalte nicht mitgezählt)
  • die Bevorzugung von spezialisierten Diensten wie TV gegenüber dem Internetzugang

Diese Verletzungen der Netzneutralität würden erlaubt, solange die Provider darüber (im Kleingedruckten) informieren.

…jedoch Netzsperren im revidierten Fernmeldegesetz

Eine Verpflichtung zur Netzneutralität fehlt. Dafür werden die bis anhin freiwilligen (DNS-) Sperren zu Angeboten illegaler Pornografie für die Provider verpflichtend. Eine Begründung bleibt der Bundesrat schuldig. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen entsprechende Inhalte «unterdrücken», «auf die das Bundesamt für Polizei sie hinweist». Ein Festschreiben oder mindestens eine Beschreibung der nötigen rechtlichen und technischen Verfahren fehlt.

Noch bestehen Chancen zur Korrektur. Eine Strategie werden wir jedoch in kurzer Zeit erarbeiten müssen.

 

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)