Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre schwerwiegend verletzt. Das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb Ende August 2017 mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen. Der Geheimdienst hielt es nicht für nötig, auf das Gesuch inhaltlich einzutreten. Die Umsetzung des Massnahmengesetzes, so der Geheimdienst, verletze «offensichtlich keine durch die Verfassung und die EMRK garantierte Grundrechte».
Die Digitale Gesellschaft setzt sich für Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt ein. Dazu zählen insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten gemäss Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Verletzungen der Grundrechte durch die Kabelaufklärung ist von der Organisation detailliert und umfangreich dargelegt worden.
Die Digitale Gesellschaft zieht deshalb die Beschwerde gegen die Kabelaufklärung heute an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
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Zu den BeschwerdeführerInnen gehören Serena Tinari (Recherchejournalistin), Noëmi Landolt (Journalistin, Buchautorin «Mission Mittelmeer»), Heiner Busch (Solidarité sans frontières), Andre Meister (netzpolitik.org), Marcel Bosonnet (Anwalt von Edward Snowden) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (Digitale Gesellschaft). International unterstützt wird die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.