Ein unverhältnismässiger Eingriff in die Grundrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende 2016 den Einsatz von Versicherungsdetektiven in der Schweiz verboten. Es kam zum Schluss, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt. Eine solche hat das Parlament nun am Bundesrat vorbei im Eiltempo geschaffen:
Eine verdächtigte Person soll verdeckt observiert und mit Bild- und Tonaufzeichnungen – von öffentlich zugänglichen Orten aus selbst in Privaträumen – bespitzelt werden können. Eine richterliche Genehmigung wird nur für den Einsatz von GPS-Trackern benötigt. Das Gesetz lässt selbst den Einsatz von Drohnen zu.
Wurde vor dem Urteil «nur» bei der Invaliden- und der Unfallversicherung observiert, gilt das neue Gesetz für sämtliche Sozialversicherungen – also auch für die AHV, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Ein Eingriff in die Grundrechte muss immer auch verhältnismässig sein. Dies vergisst der Gesetzgeber leider einmal mehr. Daher unterstützt die Digitale Gesellschaft das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten.