Heute wurde die Inititiative für ein E-Voting-Moratorium vorgestellt. Die Initiative verlangt ein 5-jähriges Verbot von E-Voting. Anschliessend kann dieses Verbot vom Parlament aufgehoben werden, wenn im Wesentlichen zwei Bedingungen gegeben sind:
- Sämtliche Schritte der elektronischen Stimmabgabe können ohne besondere IT-Kenntnisse durch die Stimmberechtigten überprüft werden.
- Ein zur handschriftlichen Stimmabgabe vergleichbares Sicherheitsniveau ist gegeben, und das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.
Hintergrund und Position der Digitalen Gesellschaft
(Direkt-)Demokratische Entscheidungen haben eine sehr hohe Akzeptanz, weil sich grosse Teile der Bevölkerung an der Entscheidung beteiligen können und das Entscheidungsverfahren nachvollziehbar ist. Diese beiden Elemente zusammen garantieren, dass kontroverse und sehr knappe Entscheidungen auch von den VerliererInnen akzeptiert werden können. Abstimmungen dürfen daher nicht auf einem Verfahren beruhen, das nur wenige ExpertInnen verstehen. So hat das deutsche Bundesverfassungsgericht 2009 die weitere Verwendung von Wahlcomputern verboten. Das Gericht kam zum Schluss, dass «der Wähler ohne nähere computertechnische Kenntnisse selbst nachvollziehen können muss, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst worden ist».
Nun sind aber die Abläufe beim E-Voting nochmals deutlich komplexer als die Verwendung von Wahlcomputern. Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme, wie sie aktuell geplant sind, bedingen umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen. Die Verifikation setzt insbesondere weitreichendes Fachwissen – speziell auch bei den abstimmenden Personen – voraus. Dabei geht es nicht im Detail darum, die eingesetzten kryptografischen Verfahren zu verstehen. Ein Verständnis davon zu haben, wie die Resultatermittlung fälschungssicher zustande kommt, ist für die Verifikation und Anerkennung des Resultats jedoch wichtig.
Die technische Umsetzung des Entscheidungsverfahrens muss für alle BürgerInnen verständlich bleiben, sonst ist das Verfahren nicht mehr demokratisch.
Die Initiative
Ab heute werden Unterschriften-Zusagen via WeCollect gesammelt. In einigen Wochen soll dann die eigentliche Sammlung der Unterschriften offiziell beginnen, wofür 18 Monate Zeit zur Verfügung steht.
Dem Komitee gehören u.a. Franz Grüter (Nationalrat SVP), Balthasar Glättli (Nationalrat Grüne), Jean Christophe Schwaab (ehem. Nationalrat SP) und Martin Steiger (Rechtsanwalt, Sprecher der Digitalen Gesellschaft) an.