Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.
Die Themen der Maiausgabe sind:
- Geschafft: Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz
- Tool zur Anonymisierung von Webserver-Logfiles veröffentlicht
- KarlDigital am 13. Juni zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Mit Spenden in Kryptowährung das Tor-Netzwerk stärken
- E-Voting muss gestoppt werden
Geschafft: Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz
Vor drei Monaten hat die Ständeratskommission überraschend in der Debatte zum Urheberrecht ein neues Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Der Vorstoss sah eine Linksteuer vor, die gravierender sein sollte als das, was die EU mittlerweile beschlossen hat. In der Folge hat sich in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrt.
Ende März haben dann auch in Zürich über 1’000 Personen gegen die Urheberrechtsreformen in der EU und der Schweiz demonstriert. Zwei Tage später waren wir in die zuständige Kommission im Ständerat eingeladen, um unsere Kritik zu äussern – nachdem wir es zuvor bereits geschafft hatten, dass der Ständerat das Gesetz in die Kommission zurückgewiesen hatte. Nun hat diese beschlossen, auf ein Leistungsschutzrecht für Verlage zu verzichten!
Dies ist ein grossartiger Erfolg. Vielen Dank an alle, die dies möglich gemacht haben!
Tool zur Anonymisierung von Webserver-Logfiles veröffentlicht
IP-Adressen sind in der Regel personenbezogene Daten. Sie und die mit ihnen verknüpften Daten dürfen daher nur nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes bearbeitet werden. Um diesen zu genügen, aber dennoch Analysen des Webtraffics aus den Logfiles zu ermöglichen, hat die Swiss Privacy Foundation bereits 2014 ein einfaches Anonymisierungs-Tool «Anonip» veröffentlicht. Das Tool wird auch seit der Fusion der Swiss Privacy Foundation mit der Digitalen Gesellschaft weiterentwickelt.
Mit Anonip lassen sich die letzten Bits der IP-Adressen in Logfiles maskieren. Damit sind die Webzugriffe nicht mehr einer Person zuzuweisen. Für die Auswertung bleiben aber genügend Informationen, um eine Session bestehend aus mehreren Zugriffen zu erkennen.
Nun steht Anonip in der neuen Version 1.0 der Öffentlichkeit zur Verfügung.
KarlDigital am 13. Juni zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Digitaltechnologie und Daten nehmen auch in der Medizin eine immer grössere Bedeutung ein. Algorithmen erstellen Diagnosen, Versicherungen wollen unsere Fitness-Daten für individuelle Prämien, in Kürze wird in der Schweiz das elektronische Patientendossier flächendeckend eingeführt. Was bedeuten diese Entwicklungen für die Gesundheitsindustrie – und für uns? Mit solchen Fragen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beschäftigen wir uns am vierten KarlDigital am 13. Juni 2019.
- Um 19.00 Uhr starten wir mit einer kurzen Einführung in das Thema, bevor uns Dr. iur. Julian Mausbach das elektronische Patientendossier näher bringt.
Im Anschluss gibt es drei parallele Veranstaltungen, um einzelne Themen zu vertiefen:
- Forschung & Big Data mit Isabel Baur von der Universität Zürich
- GesundheitsBonusApp mit Rechtsanwalt Viktor Györffy
- Das EPD aus technischer Sicht mit Claudio Luck vom CCC Schweiz
Dazwischen gibt es im Zentrum Karl der Grosse Suppe für Hungrige und im Anschluss Zeit für den gemütlichen Austausch. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Mit Spenden in Kryptowährung das Tor-Netzwerk stärken
Die Digitale Gesellschaft gehört weltweit zu den grössten Betreiberinnen von Tor-Servern. Damit der Betrieb gesichert werden kann, sind wir auf Spenden angewiesen. Jede Unterstützung, die uns in Kryptowährung bis Ende Juni zukommt, wird zweckgebunden für den Betrieb von Tor-Servern eingesetzt.
Wer also seine (fast vergessene) Wallet auflösen möchte oder sonst einen Coin übrig hat, kann damit einen guten Zweck unterstützen. Es kann in Bitcoin, Ether, Ripple, Bitcoin Cash, Litecoin und auf Anfrage auch weiteren Kryptowährungen gespendet werden.
E-Voting muss gestoppt werden
Der Bundesrat hat im Dezember ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eröffnet. Dieses will die elektronische Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb überführen. Die Digitale Gesellschaft war eingeladen, sich zu äussern: Wir fordern, auf die vorgeschlagene Revision zu verzichten.
Wir fordern zusätzlich, dass das E-Voting per sofort gestoppt wird. Es soll erst wieder eingeführt werden, wenn die bewährten Anforderungen an die handschriftliche Stimmabgabe erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis davon überzeugen können, dass ein E-Voting-System sicher ist und ihr Vertrauen verdient.
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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)