In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachung ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar.
Lena Oppong und das Team von SRF Data beleuchten die aktuelle Sitaution zur Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz:
Vergiss GPS – auch ohne Ortungsdienste lassen sich deine Aufenthaltsorte nachweisen. Und die geführten Telefongespräche verraten noch mehr über dich, als du denkst.
Die Randdatenspeicherung – über 6 Monate hinweg unsere elektronische Spur:
Unsere Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hängig. Weitere Infos gibt es im Faktenblatt.