Das revidierte Fernmeldegesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die hierzu nötigen Ausführungsbestimmungen werden zur Zeit erarbeitet. Wir haben uns unter anderem zu den Themen Netzneutralität und «Löschen statt sperren» auf Einladung des Bundesrats geäussert.
Wir waren eingeladen, uns zur Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) zu äussern. Solche Ausführungsbestimmungen werden meist direkt vom Bundesrat (in Zusammenarbeit mit den Departementen) erlassen. Bei komplexeren Geschäften werden externe Meinungen eingeholt. Gestern haben wir unsere Stellungnahme eingereicht. Diese betrifft insbesondere die Einrichtung einer INHOPE-Meldestelle und die Netzneutralität.
Eine lange Geschichte: Netzneutralität
Vor einem Jahr hat das Parlament nach langer Vorarbeit und Debatte eine Revision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Das Gesetz sollte ursprünglich in zwei Etappen revidiert werden, da die Änderungen sehr viele unterschiedliche Bereiche betrifft. Dazu gehören beispielsweise die Bekämpfung von unerwünschten Werbeanrufen sowie von unverhältnismässig hohen Roaming-Gebühren, die Information der Internetzugangsanbieter über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste und den Zugang zur Glasfaser für Dritte.
Das revidierte Gesetz betrifft auch zwei aus Sicht der Digitalen Gesellschaft ausserordentlich wichtige Themen. Zum einen sah der Entwurf nur eine Transparenzpflicht für Netzneutralität vor. Diese hätte es den Providern ermöglicht, die Netzneutralität zu verletzten solange darauf hingewiesen würde. Wir waren dann in die zuständige Kommission des Nationalrats eingeladen, wo wir einen eigenen Gesetzestext präsentiert haben, der von verschiedenen Seiten Unterstützung fand. Im Anschluss hat das Parlament die Bestimmungen im Gesetz überarbeitet und die Netzneutralität festgeschrieben.
Zum anderen sollten die bis anhin freiwilligen Sperren für Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch neu verpflichtend werden. Aus einer beinahe aussichtslosen Situation gelang es zusammen mit der ISOC-CH, dass der Sperre ein Löschartikel vorangestellt wurde. Dies ist ausserordentlich wichtig, damit das Löschen in den Vordergrund rückt. Die Sperren werden durch die (absehbaren) technischen Entwicklungen kaum noch funktionieren. So kann ein Wettrüsten möglichst verhindert werden.
Löschen statt sperren
Leider hat es der Bundesrat unterlassen, diesbezüglich die nötigen Einzelheiten – insbesondere den Beizug und die Unterstützung von Dritten betriebener Meldestellen, wie INHOPE – zu regeln.
INHOPE ist ein internationales Netzwerk von Meldestellen für Kinderpornografie und seit Jahren in vielen Ländern tätig. Aufgrund von Meldungen, auch von Opfern, sorgt INHOPE erfolgreich für eine schnelle Löschung von Kinderpornografie. Im weiteren liefert es den Strafverfolgungsbehörden weltweit wichtige Informationen für die Strafverfolgung. Dank INHOPE wird ein effizienter Einsatz der vorhandenen finanziellen und personellen Mittel zur Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch erreicht.
Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, sich am Aufbau und der finanziellen Unterstützung einer entsprechenden privaten Meldestelle zu beteiligen.