Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.
Die Themen der Juniusgabe sind:
- Update zur Contact Tracing App
- Umgang mit Handy- und Computerdaten von Geflüchteten
- Vorstoss fordert Ausweispflicht auf Pornoportalen – oder Netzsperren
- Ausdehnung der Überwachungspflichten ist rechtswidrig
- Die Digitale Gesellschaft in der Datenbank des Geheimdienstes
- Termine
Update zur Contact Tracing App
Das Parlament hat der Contact Tracing App zugestimmt. Warnt sie eine Person, soll diese sich kostenlos testen lassen können – wie von uns gefordert. Sollte sich das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt als nicht wirkungsvoll herausstellen, wird es eingestellt. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass die App auf einer dezentralen Architektur basieren und somit einem Privacy-by-Design Ansatz entsprechen muss. Sämtliche sensiblen Daten bleiben auf dem Smartphone; eine Überwachung durch Externe, etwa den Staat, ist dabei nicht möglich.
Wir würden uns wünschen, dass ein solcher Ansatz auch bei anderen vom Bund lancierten Projekten im Fokus stehen würde, etwa bei der E-ID oder dem elektronischen Patientendossier.
Umgang mit Handy- und Computerdaten von Geflüchteten
Behörden sollen künftig auf Handy- und Computerdaten von Asylsuchenden zugreifen können, um deren Identität festzustellen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Er entspricht nicht den Vorstellungen der Digitalen Gesellschaft von einem modernen Rechtsstaat und bricht mit fundamentalen Prinzipien wie der Verhältnismässigkeit oder dem in der Bundesverfassung verankerten Schutz der Privatsphäre. Aus diesem Grund lehnt die Digitale Gesellschaft den Entwurf gemeinsam mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ab. Er ist rechtsstaatlich und aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich.
Vorstoss fordert Ausweispflicht auf Pornoportalen – oder Netzsperren
Erneut sind Netzsperren Thema im Nationalrat: So fordert ein Vorstoss die Sperrung von Anbieter pornografischer Inhalte, wenn diese ihre Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Authentifizierung zwingen. Jugendlichen unter 16 Jahren soll damit der Zugang zu diesen Angeboten verhindert werden – obwohl der Besuch (und die Konsumation) solcher Angebote auch für diese nicht illegal ist. Eine Authentifizierung führt jedoch dazu, dass Portale künftig umfangreiche Persönlichkeitsprofile ihrer Besucherinnen und Besucher anlegen können. Es liegt auf der Hand, dass es sich dabei um äusserst intime Daten handelt, und es drängt sich die Frage auf, ob es nicht bessere Massnahmen gäbe, um die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen zu unterstützen.
Falls die meist ausländischen Anbieter keine solche Altersüberprüfung einführen, müssten gemäss Vorstoss die Zugriffe aus der Schweiz gesperrt werden. Netzsperren führen jedoch – wie an dieser Stelle schon öfters berichtet – zu einer Manipulation an der kritischen Internetinfrastruktur und damit zu ernsten Kollateralschäden. Sie sind zudem leicht umgehbar.
Ausdehnung der Überwachungspflichten ist rechtswidrig
Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Diese wären somit (nebst den eigentlichen Fernmeldedienstanbieterinnen wie Internetprovider oder Mobilfunkanbieterinnen) ebenfalls verpflichtet, automatisch Überwachungsmassnahmen vorzunehmen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung gegen Threema als nicht rechtmässig beurteilt und somit aufgehoben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Digitale Gesellschaft in der Datenbank des Geheimdienstes
Es hat lange gedauert (und die eigentliche Frist von 30 Tagen ist bei weitem überschritten worden), doch endlich haben wir vom Nachrichtendienst des Bundes eine Antwort auf unser Datenauskunftsbegehren erhalten. Dieses hält fest: Die Digitale Gesellschaft ist in den Datenbanken des Geheimdienstes in weit über hundert Dokumenten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Vernehmlassungsantworten, Berichte, Zeitungsartikel, Protokolle und Informationen zu unseren Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie die Kabelaufklärung. Der Umfang geht weit über die Aufgaben des Nachrichtendienstes hinaus und bestätigt somit einmal mehr den Befund der Geschäftsprüfungsdelegation von letztem Januar.
Termine
Weiterhin finden keine physischen Treffen und Veranstaltungen statt. Falls es das Virus zulässt, werden wir nach den Sommerferien mit dem Stammtisch im August den Herbst einläuten.
- Virtueller Stammtisch: Jeden Donnerstagabend ab 20.00 Uhr (nächster Termin 18. Juni)
- Virtuelles Netzpolitikzmittag: Erster Dienstag im Monat ab 12.00 Uhr (nächster Termin 7. Juli)
Die virtuellen Treffen finden jeweils in unserem Online-Pub statt.
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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)