Die Digitale Gesellschaft unterstützt das Referendum gegen das neue Polizeigesetz zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). In seiner aktuellen Form erlaubt das Gesetz eine willkürliche Überwachung von sogenannten «Gefährder:innen» und ist mit Prinzipien des Datenschutzes nicht vereinbar.
Das neue Polizeigesetz zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sieht radikale Veränderungen für die Terrorbekämpfung auf der polizeilichen Stufe vor. Es beginnt mit einer neuer Definition von «terroristischen Tätigkeiten». Neu genügt «die Verbreitung von Furcht und Schrecken» mit dem Ziel, der Veränderung der staatlichen Ordnung, um als potentielle Terroristin, potenzieller Terrorist abgestempelt zu werden.
Das Gesetz erweitert zudem die Handlungsmöglichkeiten der Polizei. Bei Verdacht auf eine «terroristische Aktivität» darf sie nun Massnahmen wie Kontaktverbot, elektronische Überwachung, Ausreiseverbot und Gesprächspflicht ohne jegliche richterliche Kontrolle verordnen und durchführen. Zusätzlich darf mit Einwilligung eines Gerichtes Hausarrest angeordnet werden.
Die Digitale Gesellschaft hat sich bereits während der Bearbeitung des Gesetzes damit befasst und kritisch Stellung genommen: «Es ist nicht nachvollziehbar, wieso es zusätzliche Massnahmen braucht, die zudem die Gefahr bergen, die präventive Arbeit des Nationalen Aktionsplans (NAP) zu bedrohen.»
Die Brücke zur digitalen Welt und die Gründe, weshalb die Digitale Gesellschaft das Referendum unterstützt, sind im Wesentlichen:
- Das Gesetz eröffnet der Polizei einen unverhältnismässigen Zugriff auf besonders schützenswerte Daten, wie etwa die Gesundheitsdaten der «Gefährder:innen» als auch Dritten, die mit ihnen in Kontakt stehen. Dies unterläuft grundlegende Datenschutzprinzipien wie die Datensparsamkeit und Zweckbindung. So ist es nicht nachvollziehbar, wozu die Polizei Gesundheitsdaten einer Person zur Verfolgung und Prävention von Terrorismus benötigt.
- Zudem ermöglicht das Gesetz eine willkürliche elektronische Überwachung via Mobiltelefone der «Gefährder:innen», da es auch für diese Massnahme im Voraus keiner richterlichen Kontrolle bedarf. Ebenso erlaubt es den Einsatz von elektronischen Fussfesseln, sofern er von der Polizeibehörde Fedpol als angebracht und unerlässlich angesehen wird.
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