Die Digitale Gesellschaft hat sich 2020 vielfältig für digitale Grund-, Menschen- und Konsumentenrechte eingesetzt. Es freut uns sehr, den fünften Jahresbericht veröffentlichen und uns auch weiterhin für Freiheitsrechte in der vernetzten Welt einsetzen zu dürfen.
2020 war ein schwieriges Jahr, in dem auch die Digitale Gesellschaft unerwarteten Herausforderungen gegenüberstand. Unseren Winterkongress konnten wir noch wie geplant in der Roten Fabrik durchführen; danach mussten fast alle Veranstaltungen virtuell stattfinden. Aufgrund des Lockdowns im März fanden sich viele unfreiwillig im Home-Office wieder, gepaart mit Home-Schooling – andere waren ganz ohne (bezahlte) Arbeit.
In dieser Zeit befanden wir uns in einer unsicheren finanziellen Lage. Doch mehr als die Hälfte der Mitglieder hat freiwillig den doppelten Mitgliederbeitrag eingezahlt. Dieses Bekenntnis hat uns riesig gefreut und motiviert. So konnten wir uns auch 2020 erfolgreich für wichtige Grundrechte und Freiheiten im digitalen Raum einsetzen.
Zwei Tage vor Heiligabend liess das Bundesgericht eine Bombe platzen: Das höchste Schweizer Gericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vollumfänglich gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist.
Das Parlament hat nach dreijähriger Beratung das neue Datenschutzgesetz verabschiedet. Einige unserer Forderungen haben es in das Gesetz geschafft, wie etwa deutlich höhere Strafen bei Zuwiderhandlungen. Dennoch sind einige essentielle Änderungsvorschläge auf der Strecke geblieben, wie Verwaltungssanktionen.
Unsere mehrjährige Kampagne gipfelte dagegen in einem grossen Erfolg: Die Netzneutralität ist im revidierten Fernmeldegesetz für Provider in der Schweiz nun zwingend festgeschrieben. Die Regelung geht selbst über die Bestimmungen in der EU hinaus, da auch Zero-Rating (wirtschaftliche Diskriminierung) klar unzulässig wird. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Daneben hat sich die Digitale Gesellschaft 2020 auch anderweitig und vielfältig für Grund-, Menschen- sowie Konsumentenrechte im Internet eingesetzt. So haben wir uns gegen den Ausbau von Überwachungsmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eingesetzt, die Kampagne zur E-ID-Abstimmung ist angelaufen, und gemeinsam mit EDRi, der Dachorganisation netzpolitischer Organisationen in Europa, haben wir einem Appell gegen Gesichtserkennung ausgearbeitet und unterstützen die Kampagne «Reclaim Your Face».
Mittlerweile zählt unser Verein 750 Mitglieder, von denen viele aktiv zu den Tätigkeiten in sehr unterschiedlicher Form beitragen. Es freut uns sehr, den fünften Jahresbericht veröffentlichen und uns auch weiterhin für Freiheitsrechte in der vernetzten Welt einsetzen zu dürfen.