Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung abgelehnt, jedoch noch nicht über die Nichtigkeit der Ausschreibung entschieden. Dennoch setzt das «Projekt Justitia 4.0» den Ausschreibeprozess unbeirrt fort. In der Zwischenzeit wurden von Nationalrat Jörg Mäder zwei neue Anfragen an den Bundesrat gestellt.
Die Verantwortlichen des «Projekts Justitia 4.0» lassen sich nicht beirren: Obwohl die Digitale Gesellschaft und ein IT-Unternehmen Beschwerde gegen die Ausschreibung von Justitia.Swiss eingereicht haben, da vor der Beschaffung erst der gesetzliche Rahmen geschaffen werden muss, wollen die Verantwortlichen bereits eine zusätzliche «externe Transformationsberatung» beschaffen. Die Ausschreibung (PNG) läuft seit dieser Woche.
Als Vergabestelle fungieren in der neuen Ausschreibung «die am Projekt Justitia 4.0 beteiligten Auftraggeber» (wer auch immer dies konkret sein mag). Wie Inside-IT schreibt, soll das gesamte Projekt 50 Millionen Franken kosten, und es hätte die «erste Hürde genommen», da die aufschiebende Wirkung unserer Beschwerde abgewiesen worden sei. Diese Darstellung war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung falsch.
Wir haben am letzten Freitag unsere Stellungnahme auf die Eingabe des «Projekts Justitia 4.0» dem Bundesverwaltungsgericht zugestellt haben. Erst jetzt im Anschluss hat das Gericht definitiv die aufschiebende Wirkung abgelehnt. Es begründet den Entscheid von gestern im Wesentlichen damit, dass wir keine neuen Gründe vorgebracht hätten. Tatsächlich konnten wir erst in der Stellungnahme von letzter Woche auf die Darstellung des Projekts zur Frage der Vergabestelle eingehen, was wir auch umfangreich getan haben.
Das Gericht hat in der Zwischenverfügung (zwischen Stellungnahme und Eingabe) jedoch auch festgehalten, dass es im Ermessen der Vergabestelle liege, «ob sie das Vergabeverfahren weiterführen will, und dass sie dabei zu bedenken hat, dass der Offertaufwand für ein derartiges Mandat nicht unerheblich ist, weshalb eine vorsorgliche Verschiebung der Fristen grundsätzlich denkbar wäre».
Mit der Fortsetzung des Vorhabens wird nicht nur der demokratische und rechtsstaatliche Prozess auf den Kopf gestellt, das Projekt geht auch ein erhebliches Risiko ein, da weder ein abschliessendes Urteil noch die wesentlichen Vorgaben des noch zu beschliessenden Gesetzes vorliegen.
In der Zwischenzeit wurden von Nationalrat Jörg Mäder zwei neue Anfragen an den Bundesrat gestellt:
Entgegen der Antwort des Bundesrates zu 21.7201, wurde Justitia.Swiss als Ganzes (Entwicklung und Betrieb) ausgeschrieben und nicht nur «einzelne Teile» der Plattform für den «Pilotbetrieb». Dies zudem Jahre vor einem allfälligen Inkrafttreten des BEKJ. Das gewählte agile Vorgehen schützt auch nicht vor Komplettabschreibung, falls sich die Architektur oder sonstige Grundsätze durch das Gesetz verändern. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Vorgehen der Beschaffungsstelle «Projekt Justitia 4.0»?
21.7677 Fragestunde. Frage
Und:
Bei der Ausschreibung von Justitia.Swiss werden, entgegen der Antwort zu 21.7201, von den Anbietern keine Erfahrungen mit Open Source verlangt. Punkt EKA-L1-12 verbietet explizit Open-Source-Lizenzen, da es der Anbieterin untersagt ist, die Quellcodes ohne Zustimmung der Auftraggeberin weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen der Beschaffungsstelle unter Berücksichtigung der Ziele gemäss Ziffer 4 des Strategischen Leitfadens OS-Software in der Bundesverwaltung?
21.7678 Fragestunde. Frage
Mit einer Antwort ist am kommenden Montag zu rechnen.