Der Kanton St. Gallen will eine neues Gesetz zur Videoüberwachung und Fahrzeugfahndung einführen. AlgorithmWatch und die Digitale Gesellschaft haben gegenüber dem neuen Gesetz grosse Vorbehalte und fordern die Einhaltung der Grundrechte.
Die St. Galler Kantonsregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die Videoüberwachung im öffentlichen Raum neu und umfassend regeln soll. Zudem sieht die Vorlage die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung vor.
AlgorithmWatch Schweiz hat eine kritische Stellungnahme verfasst, die auch von der Digitalen Gesellschaft unterstützt wird.
Wir befürworten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Videoüberwachung, sofern sie mit Grundrechten wie der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit sowie dem Grundrecht auf Privatsphäre in Einklang sind. Der Einsatz von Videoüberwachung geht stets mit einer Grundrechtseinschränkung einher, die aber verhältnismässig geschehen muss. Vor diesem Hintergrund muss die Rechtsgrundlage, auf der Videoüberwachung vorgenommen wird, hohe Anforderungen erfüllen sowie klar und eindeutig formuliert sein.
Der Entwurf des Kantons St. Gallen hält diesem Gebot nicht stand. In der Stellungnahme wird zudem eine klare Abgrenzung der Videoüberwachung von biometrischen Überwachungssystemen, wie der automatischen Gesichtserkennung, gefordert.