Die Digitale Gesellschaft wurde zum Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) eingeladen. Wir haben gegenüber dem neuen Gesetz grosse Vorbehalte und fordern diesbezüglich die Einhaltung der Grundrechte.
Vor etwas mehr als 30 Jahren deckte eine Parlamentarische Untersuchungskommission auf, dass die eidgenössischen und kantonalen Behörden ohne gesetzliche Grundlage mehr als 900’000 Fichen und Dossiers über Personen und Organisationen angelegt hatten. Leider werden mit der aktuellen Revision des Nachrichtendienstgesetzes die Kompetenzen des NDB wesentlich ausgeweitet und es wird empfindlich in die individuellen Rechte der Betroffenen eingegriffen.
Der neue Gesetzesentwurf enthält vage Formulierungen in den Bestimmungen, welche den Zweck und die Aufgaben des NDB festlegen.
Wenn gesetzliche Bestimmungen Eingriffe in Grundrechte erlauben, müssen diese klar und konkret sein. Sind die gesetzlichen Regelungen zu vage und offen formuliert, gibt das den rechtsanwendenden Behörden einen derart grossen Spielraum, dass für die Rechtsunterworfenen kaum abschätzbar ist, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn sie ihre Grundrechte ausüben. Dadurch können die Bürger:innen davon abgeschreckt werden, ihre Grundrechte auszuüben («chilling effect»), was die politischen Rechte grundlegend beeinträchtigt.
Insbesondere die Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit sind davon betroffen. Deshalb sind an gesetzliche Bestimmungen, welche in die freie Kommunikation eingreifen, besonders strenge Anforderungen an ihre Bestimmtheit zu stellen.
Mit Blick auf die Gesetzesvorlage erweisen sich insbesondere die weitere Aufweichung der Datenbearbeitungsschranke, das mangelnde Auskunftsrecht, der Ausbau genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen, die Einführung von strafrechtlichen Bestimmungen sowie die Ausweitung des Ausreiseverbots als problematisch.
Dies sind grob gefasst nur einige der Vorbehalte, die die Digitale Gesellschaft zum Revisionsentwurf angemeldet hat.
Die ausführliche Stellungnahme ist über den folgenden Link einsehbar.