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Wie weiter nach dem Referendum zum Jugendschutzgesetz?

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Referendum gegen das Jugendschutzgesetz ist leider doch nicht zustande gekommen. Das Gesetz hat erst viel zu spät die nötige Aufmerksamkeit erhalten, obwohl viele Bestimmungen zwischen unklar und gefährlich rangieren. Mit politischen Vorstössen wollen Nationalrät:innen aus verschiedenen Fraktionen nun für entsprechende Konkretisierungen und Anpassungen im Gesetz sorgen.

Referendum

In der letzten Woche wurden die Unterschriften zum Referendum gegen das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) eingereicht. Leider sind nicht genügend beglaubigte Unterschriften zusammengekommen. Da der grösste Teil der Unterschriften erst kurz vor Schluss gesammelt werden konnte und diese oft direkt beglaubigt wurden, lagen auch dem Komitee keine genauen Zahlen vor.

Das Jugendschutzgesetz hat insgesamt viel zu spät die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Erst in der Schlussphase des Referendums, das von der Piratenpartei lanciert worden ist, fand eine breite Debatte statt. Dabei beinhaltet das Gesetz gefährliche und auch viele unklare Regeln, die insbesondere den Jugendschutz bei Abruf- und Plattformdiensten betrifft.

Bei den Abrufdiensten handelt es sich um Anbieter von Streaming-Angeboten, wie SwisscomTV oder Netflix, die ein kuratiertes Film-Angebot ihrer Kundschaft anbieten. Bei den Plattformdiensten hingegen, werden Filme von den Usern hochgeladen und für andere bereitgestellt. Der bekannteste Dienst in dieser Kategorie ist sicherlich Youtube.

Nun stellen sich beim Gesetz, insbesondere im internationalen Kontext betrachtet, folgende dringenden Fragen:

Persönlicher Geltungsbereich

In der Einleitung der Botschaft (PDF) steht, dass für den Bereich der Abruf- und Platzformdienste eine Abstimmung mit der Regulierung auf europäischer Ebene vorgesehen ist: «Abruf- und Plattformdienste mit Sitz in der Schweiz sollen in Anlehnung an die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu Alterskontrollsystemen und Systemen zur elterlichen Kontrolle beziehungsweise zur Meldung von für Minderjährige ungeeigneten Inhalte verpflichtet werden.»

Die Verknüpfung mit einem «Sitz in der Schweiz» wird dann auch öfter wiederholt. Als Beispiele sind in der Botschaft dann jedoch internationale Dienste, wie Netflix und Youtube erwähnt. Gemäss Wortlaut im Gesetz ist eine «wirtschaftliche Tätigkeit» die Voraussetzung. Was nun?

Gilt das Gesetz entsprechend für Dienste mit Sitz in der Schweiz? Auch für Dienste, die sich aus dem Ausland an Kundschaft in der Schweiz richten (z.B. mit einem Abonnement, wie Netflix) oder einen Ländersitz in der Schweiz haben? Oder für sämtliche Dienste (wie beispielsweise auch die Youtube-Alternativen DTube, Dailymotion, VidLii) und die heute allenfalls (noch) ohne Login nutzbar sind? Und wie wird die (internationale) Durchsetzung gewährleistet?

Zur Durchsetzung hält die Botschaft – zum noch weitergehenden und fallengelassenen Vorschlag auch Websites zu erfassen – fest: «Dies hat sich hingegen angesichts der internationalen Dimension des Internets als nicht umsetzbar erwiesen. Aufgrund des Territorialitätsprinzips des schweizerischen Rechts wären entsprechende gesetzliche Bestimmungen kaum anwendbar oder durchsetzbar, da seitens Anbieterin kein aktives Zugänglichmachen oder Versenden von Inhalten in die Schweiz erfolgt.»

Sachlicher Geltungsbereich

Gemäss Art. 8 und 20 des Gesetzes müssen die betroffenen Abruf- und Plattformdienste ein System «zur Alterskontrolle vor der erstmaligen Nutzung des Dienstes» einrichten und betreiben. Das Gesetz und die Botschaft machen dabei keine Einschränkung auf Dienste oder Inhalte, die überhaupt in den Bereich des Jugendschutzes fallen.

Wie steht dies zur Frage der Verhältnismässigkeit, wenn des Gesetz verlangt, eine Alterskontrolle einzurichten und zu betreiben, wenn keine entsprechenden Inhalte vorliegen?

Technische Umsetzung

Ebenfalls unklar ist, wie die Alterskontrolle technisch umgesetzt werden soll. Etwas hilflos spricht die Botschaft davon, dass dies über die Einforderung einer Kopie eines Personalausweises geschehen könne. Bei SwisscomTV wäre dies allenfalls sogar noch denkbar. Im internationalen Kontext lässt sich eine solche oder auch eine andere rein schweizerische Lösung jedoch nicht um- und durchsetzen.

Datenschutz

Bereits nach dem Datenschutzgesetz in der Schweiz ist die Hürde für eine Weiterverwendung der Ausweis- und Personendaten inkl. Profiling niedrig. Dies ändert sich auch nicht mit dem revidierten Datenschutzgesetz, das per 1. September 2023 in Kraft treten wird. Sollte nach dem Datenschutzgesetz überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung vorliegen, kann diese durch ein privates oder öffentliches Interesse gerechtfertigt werden. Dieses Interesse kann auch ein wirtschaftliches sein.

Selbst wenn das JSFVG eine Weiterverwendung dieser Daten untersagen würde (was es nicht tut!), liesse sich ein solches Verbot im Ausland nur schlecht durchsetzen. Das Gesetz würde aber dafür sorgen, dass noch mehr Daten ganz allgemein und zum Profiling im Speziellen den Plattformanbietern zur Verfügung stehen.

E-ID/SSI als Voraussetzung für das Gesetz

Eine datenschutzfreundliche E-ID, welche eine Alterskontrolle ohne Übermittlung von anderen Merkmalen als das Alter ermöglicht, könnte eine technische Lösung zur Gewährleistung des Datenschutzes sein. Ein entsprechendes E-ID-Gesetz ist aber erst in der Planung. Die Vernehmlassung wurde zwar bereits abgeschlossen. Ein Entwurf liegt jedoch noch nicht vor. Und auch mit einer E-ID wären allgemeine Alterskontrollen unverhältnismässig. Zudem soll die E-ID freiwillig sein.

Ausblick

Jugendschutz ist ein wichtiges Thema und muss auch im Internet ernst genommen werden. Die Vielzahl an unterschiedlichen Diensten, der internationale Kontext und der Datenschutz stellen aber schwierige Herausforderungen dar. Mit den aktuellen technischen Mitteln kann der Jugendschutz allenfalls auf Abrufdienste im Inland sinnvoll ausgedehnt werden. Erst mit einer allfälligen Verbreitung von SSI könnte sich eine internationale Lösung ergeben. Wobei auch hier eine Ausweispflicht auf relevante Dienste und Inhalte beschränkt bleiben muss.

Mit politischen Vorstössen wollen Nationalrät:innen aus verschiedenen Fraktionen für entsprechende Konkretisierungen in der Verordnung und Anpassungen im Gesetz sorgen. Mit entsprechenden Vorstössen ist in der Frühlingssession zu rechnen.