Das im letzten Jahr beschlossene Jugendschutzgesetz hat im Nachhinein für grosse Kontroversen gesorgt. Das Referendum ist jedoch leider nicht zustande gekommen. Mit einer Interpellation will Nationalrat Jörg Mäder nun für Klarheit sorgen und allfälligen Handlungsbedarf abstecken.
Das Jugendschutzgesetz hat insgesamt viel zu spät die nötige Aufmerksamkeit erhalten. Erst in der Schlussphase des Referendums, das von der Piratenpartei lanciert worden ist, fand eine breite Debatte statt. Dabei beinhaltet das Gesetz gefährliche und auch viele unklare Regeln, die insbesondere den Jugendschutz bei Abruf- und Plattformdiensten betrifft.
Nun hat im Nationalrat Jörg Mäder (GLP), unterstützt von Min Li Marti (SP) und Gerhard Andrey (GRÜNE), eine Interpellation eingereicht:
Das neu beschlossene «Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele» hat im Nachhinein für Kontroversen gesorgt. Die Artikel 8 und 20 können so interpretiert werden, dass künftig bei der Nutzung von Internetplattformen, speziell in den Bereichen Gaming und Video, eine Ausweispflicht besteht. Dies wäre [ein] massiver und unnötiger Eingriff in die Privatsphäre der Internetnutzer.
In der Folge wurde einerseits versucht, das Referendum zu ergreifen, andererseits äusserte sich das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kurz vor Ablauf der Sammelfrist, dass die geplante Alterskontrolle mit der (in Entwicklung befindlichen) schweizerischen E-ID umgesetzt werden soll. Dieser Ansatz könnte einige der aufgeworfenen Fragen zwar klären/entschärfen, bei weitem aber nicht alle. Speziell bei kleineren ausländischen Anbietern ist nicht davon auszugehen, dass diese die E-ID implementieren werden.
Auch wenn das Referendum nicht zustande gekommen ist, ist es von grosser Bedeutung, die noch offenen Fragen rechtzeitig zu klären und bei Bedarf auch nachzubessern.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum «Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele» zu beantworten, speziell mit Bezug auf die Artikel 8 und 20:
- Für welche Abruf- und Plattformdienste gilt das Gesetz genau: Schweizer Dienste, ausländische, die sich direkt an Schweizer Kundschaft richten, oder sämtliche Anbieter?
- Gilt das Gesetz für alle Inhalte oder nur für Inhalte, die unter den Bereich Jugendschutz fallen?
- Sind Vorgaben zur Art der Alterskontrolle vorgesehen? Braucht es beispielsweise eine Registrierung inklusive Ausweispflicht vor der Erstnutzung eines Dienstes? Oder wird eine einfache Selbstdeklaration akzeptiert?
- Wie werden Dienste behandelt, die ihr Angebot (oder Teile davon) ohne Login/Abonnement anbieten? Wird das künftig nicht mehr erlaubt sein?
- Wie wird die (internationale) Durchsetzung gewährleistet?
- Wie wird der Datenschutz, national als auch international, gewährleistet, speziell mit Blick auf die Verhinderung der Weiterverwendung/Zweckentfremdung der Ausweis- und Personendaten zwecks Profiling?
- E-ID/SSI als Voraussetzung für das Gesetz:
- Ist eine datenschutzfreundliche E-ID, welche eine anonyme Alterskontrolle ermöglicht, Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzes?
- Bis wann hat die Branche im Rahmen der Co-Regulierung Zeit, Vorschläge für die Alterskontrolle zu machen?
- Gibt es eine zeitliche Abstimmung mit der sich in Entwicklung befindlichen E-ID?
- Ab wann könnten auch ausländische Anbieter die E-ID für ihre Dienste nutzen?
- Was geschieht mit ausländischen Anbietern, die die E-ID nicht in ihre Systeme implementieren wollen?
Mit einer Antwort des Bundesrats ist bis zur kommenden Session zu rechnen.