Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ende März 2023 haben wir nun unsere Schlussbemerkungen im Verfahren eingereicht.
Die «Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten» (AB-ND) hatte im März ihren Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht (PDF), woraus ersichtlich wird, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) hat die Digitale Gesellschaft daher ein Gesuch um Einsicht in die vom Geheimdienst erstellte Rechtsgrundlagenanalyse und das Bearbeitungsreglement gestellt.
Allein dass eine Rechtsgrundlagenanalyse benötigt wird, zeigt im Grunde schon, dass keine genügend klare Rechtsgrundlage für die Gesichtserkennung vorhanden ist. Dessen ungeachtet sind die Einwohner:innen der Schweiz aber von der Gesichtserkennung betroffen. Eine klare gesetzliche Grundlage hat den Zweck, dem staatlichen Handeln eine rechtsstaatliche Grundlage zu geben und dieses auf das erlaubte Mass zu begrenzen, aber auch, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, zu erkennen, unter welchen Bedingungen und durch welches Handeln sie von staatlichen Überwachungsmassnahmen betroffen sein können.
Der Geheimdienst verweigert jedoch – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – die geforderte Einsicht, worauf die Digitale Gesellschaft Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat. Am 24. Dezember 2022 haben wir unsere Replik auf die Vernehmlassung des Geheimdienstes eingereicht. Ende März 2023 haben wir nun unsere Schlussbemerkungen als Antwort auf die Duplik des Geheimdienstes eingereicht.
Weiterführende Informationen:
- Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vom 3.8.2022
- Verfügung des Nachrichtendienstes des Bundes vom 23.8.2022
- Beschwerde der Digitalen Gesellschaft am Bundesverwaltungsgericht vom 22.9.2022
- Vernehmlassung des Nachrichtendienst des Bundes vom 21.11.2022
- Replik der Digitalen Gesellschaft vom 24.12.2022
- Duplik des Nachrichtendienst des Bundes vom 27.2.2023
- Schlussbemerkungen der Digitalen Gesellschaft vom 23.3.2023