Die Digitale Gesellschaft befürwortet die breit unterstützte parlamentarische Initiative mit der Forderung «das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufzunehmen». Die parlamentarische Initiative will ein Recht auf Transparenz und jeder Person ermöglichen, die Achtung ihres «digitalen Lebens» einzufordern.
In der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) steht am 11. und 12. Mai 2023 die parlamentarische Initiative mit der Forderung «das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufzunehmen» (22.479) auf dem Programm.
Der Vorstoss von Samuel Bendahan (SP) will das Recht auf «digitale Unversehrtheit» in Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung verankern. Damit soll die Kontrolle über die eigene digitale Identität geregelt werden, also das Recht darauf, verstehen und wissen zu können, was auf Grundlage unseres digitalen Lebens gesammelt wird. Es soll darum gehen, ein garantiertes Recht auf Einsicht in diese Daten zu haben und jeder Person ermöglichen, die Achtung ihres «digitalen Lebens» einzufordern.
Ein zeitgemässer und selbstbestimmter Datenschutz verpflichtet Organisationen, die Interessen der Betroffenen zu wahren, wenn Datenverarbeitungen ungewollte Folgen für diese – sowie die Gesellschaft insgesamt – haben können. Beispiele sind Verhaltensmanipulation (durch personalisierte Werbung, algorithmische Newsfeeds etc.), Wahlbeeinflussung oder Verhaltensanpassungen (durch «chilling effects»).
Dieses Ziel kann mit der parlamentarischen Initiative erreicht werden, indem neben der körperlichen und geistigen auch die digitale Unversehrtheit als Recht der persönlichen Freiheit in die Verfassung aufgenommen wird.