Nach jahrelangen Diskussionen soll nun auch im Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung gelten. Die Digitale Gesellschaft hat heute eine Stellungnahme zum Vorhaben eingereicht. Wir begrüssen grundsätzlich die längst überfällige Abkehr vom Geheimhaltungsprinzip im Kanton Luzern. Die Vorlage geht aber nicht weit genug.
Das Öffentlichkeitsprinzip ermöglicht eine Kontrolle der Verwaltung und sorgt für Transparenz. Das stärkt das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung in die Behörden. Wir begrüssen daher grundsätzlich die längst überfällige Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung im Kanton Luzern. Die Vorlage geht aber nicht weit genug. Entgegen dem Ziel des Öffentlichkeitsprinzips für Transparenz zu sorgen, schafft die Vorlage weitgehende Ausnahmen, die das Öffentlichkeitsprinzip zu sehr einschränken und willkürliche Entscheide begünstigen. Eine umfassende und effiziente Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips ist unerlässlich. Ansonsten bleibt der Eindruck, dass der Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip nicht ernsthaft umsetzen möchte und in seinem behördlichen Handeln etwas zu verstecken hätte.
Das Öffentlichkeitsprinzip soll aber noch weiter gehen. Wir fordern eine umfassende Transparenz der Behördentätigkeit. Dabei genügt es nicht, dass Dokumente erst auf Anfrage herausgegeben werden. Oft ist unbekannt, welche Dokumente überhaupt existieren, weshalb keine konkreten Anfragen gestellt werden können. Als ersten Schritt muss daher ein Verzeichnis aller Dokumente erstellt werden, damit Öffentlichkeitsgesuche präzise beantragt werden können. Weiter fordern wir einen «maschinenlesbaren Staat»: Dazu gehört eine vollständige Öffentlichkeit und Publikation aller Dokumente, Informationen und Daten, nicht erst auf Anfrage hin. Grundsätzlich sollen alle Daten, ausser Personendaten, unabhängig von ihrem Aufwand pro-aktiv und in einem weiterverwendbaren Format veröffentlicht werden. Dies schafft Potential zur Datennutzung und dient der Transparenz.
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