An ihrem diesjährigen Datenschutz-Festival präsentierte die Digitale Gesellschaft ihr neues, wegweisendes Datenschutz-Konzept. Das Konzept adressiert die Mängel im geltenden Datenschutzrecht, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch über den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» und bietet eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Somit nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und ermöglicht dadurch eine vertrauensvolle Datennutzung.
Am 3. November 2023 fand das zweite Datenschutz-Festival der Digitalen Gesellschaft der Schweiz statt. Rund 70 Expert:innen und Interessierte aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik tauschten sich in Basel zu einem zeitgemässen Datenschutz aus. Der Schwerpunkt in diesem Jahr lag auf dem neu entwickelten Datenschutz-Konzept der Digitalen Gesellschaft, welches am Festival zum ersten Mal der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das neue Datenschutz-Konzept ist wegweisend, denn es schafft zum ersten Mal neben einem wirksamen und zielgerichteten Datenschutz auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» und bietet eine Lösung für die «Sekundärnutzung von Daten». Das Konzept konzentriert sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung und nimmt die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht.
Ausgehend von der Kritik am zu wenig spezifischen Zweck des geltenden Datenschutzrechts und seinem unklaren Schutzbereich gibt das Datenschutz-Konzept sieben Schutzziele vor:
- Schutz vor Manipulation
- Schutz vor Diskriminierung
- Schutz vor Überwachung und Recht auf Anonymität
- Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen
- Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt
- Recht auf Vergessenwerden
- Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Basierend auf diesen Schutzzielen ergibt sich ein Konzept für einen wirksamen und zielgerichteten Datenschutz, der Vertrauen schafft und Innovation fördert. Das Konzept stellt die Einhaltung und Durchsetzung der Schutzziele ins Zentrum und löst sich vom Prinzip der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung. Geregelt wird der Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich.
Das Konzept beinhaltet:
- Grundsätze zur Datenbearbeitung, wonach Private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele für die Individuen und die Gesellschaft wahren müssen.
- Ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können (wie biometrische Massenüberwachung und Social Scoring).
- Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung für diese erkennbar und eine Möglichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein müssen.
- Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden.
Unter Einhaltung der Schutzziele können Daten und insbesondere auch Personendaten unbeschränkt bearbeitet werden. Dabei werden die Datenbearbeiter:innen jedoch verstärkt in die Pflicht genommen, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft zu wahren. Das Vertrauen in die Datennutzung und die Datenbearbeitung wird dadurch gestärkt.
Parallel zum Datenschutz-Konzept arbeitet die Digitale Gesellschaft an einer Datenschutz-Initiative. Die geplante Volksinitiative hat das Ziel, das Konzept in der Bundesverfassung zu verankern.
Weiterführende Informationen:
Die Fotos am Datenschutz-Festival haben Kathrin Schulthess und Mia Gujer geschossen.