Debatte im Kanton Bern

E-Collecting oder E-Voting?

Im Kanton Bern debattieren der Regierungs- und der Grosse Rat darüber, ob E-Collecting und/oder E-Voting eingeführt werden sollen. Aus Ressourcengründen soll gemäss vorberatender Kommission E-Voting vorgezogen werden. Die Digitale Gesellschaft sieht hier eine falsche Prioritätensetzung. E-Collecting ist eine grosse Chance der Digitalen Demokratie. Hingegen lehnen wir die Einführung von E-Voting aus technischen und demokratiepolitischen Erwägungen weiterhin klar ab.

Der Grosse Rat des Kantons Bern behandelt in der Herbstsession den Bericht «Einführung von E-Collecting». Der Berner Regierungsrat schreibt darin, dass er aus Ressourcengründen nicht in der Lage sei, die Einführung sowohl von E-Collecting und von E-Voting gleichzeitig voranzutreiben. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) ist mehrheitlich der Ansicht, dass E-Collecting nicht zulasten von E-Voting weiterverfolgt werden solle.

Die Digitale Gesellschaft sieht in dieser Haltung eine falsche Priorisierung. Wir sehen in E-Collecting (dem Online-Sammeln von Unterschriften) eine grosse Chance der Digitalen Demokratie und lehnen dagegen die Einführung von E-Voting (dem Online-Wählen und -Abstimmen) aus technischen und demokratiepolitischen Erwägungen weiterhin klar ab.

Im Gegensatz zu E-Collecting muss bei E-Voting die Wahrung des Stimmgeheimnisses bei gleichzeitiger Sicherheit der Stimmabgabe sowie Überprüfbarkeit der Resultate gewährleistet sein. Dies ist eine informationstechnische Jahrhundertaufgabe. Letztlich sind E-Voting-Systeme entweder verständlich und nachvollziehbar, verletzen jedoch das Stimmgeheimnis, oder aber sie schützen Letzteres und verlieren mangels Nachvollziehbarkeit die demokratische Legitimation.

Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme sind zwar (zumindest theoretisch) die Lösung für die drohende Verletzung des Stimmgeheimnis’, schaffen jedoch ein mindestens gleich grosses Problem, da sie sich aufgrund fehlender Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der demokratischen Kontrolle durch die Öffentlichkeit und damit der direktdemokratischen Legitimation entziehen.

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