Wofür wir einstehen

Eine Charta für digitale Grundrechte

Magna Charta – Public Domain

Die Digitale Gesellschaft Ist ein gemeinnütziger und breit abgestützter Verein für Bürgerinnen- und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter. Wir setzen uns als zivilgesellschaftliche Organisation für eine nachhaltige, demokratische und freie Öffentlichkeit ein. Unsere Tätigkeit orientiert sich an den allgemeinen Menschenrechten, und wir fordern diese für die digitale Welt ein. Dies haben wir in einer Charta festgehalten.

Grundrechte und Menschenrechte

Universalität, Gleichheit und Freiheit

  • Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Die Universalität der Menschenrechte muss auch in der digitalisierten und vernetzten Welt geachtet, geschützt und durchgesetzt werden. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Information und Kommunikation.
  • Das Recht auf Selbstbestimmung ist auch in der digitalisierten und vernetzten Welt zu achten und zu wahren.

Schutz der Menschenrechte

  • Der Staat hat die Pflicht, insbesondere durch geeignete Gesetzgebung, die Menschenrechte aller Menschen im Inland und Ausland zu schützen.
  • Unternehmen und Organisationen müssen die Menschenrechte achten und bei durch sie direkt oder indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen für Wiedergutmachung sorgen.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

  • Jeder Mensch hat das Recht, in der digitalisierten und vernetzten Welt seine Meinung frei und ohne Zensur zu äussern. Jede Person hat dabei die Pflicht, die Menschenrechte aller anderen Menschen zu beachten.
  • Jede Person hat das Recht auf freie Vereinigung durch das und im Internet, für soziale, politische, kulturelle und andere Zwecke.

Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit

  • Jeder Mensch hat das Recht auf den wirksamen Schutz seiner persönlichen Daten und die Wahrung seiner Privatsphäre. Jeder Mensch hat das Recht, seine Daten und Kommunikation gegen Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen. Dies umfasst auch das Recht auf Anonymität im Internet.
  • Jeder Mensch hat das Recht, selbst über die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten mitzubestimmen. Die Rechte auf Transparenz, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde sind zu gewährleisten.
  • Automatisierte Entscheidungen müssen von Personen verantwortet werden.
  • Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und Infrastrukturen ist sicherzustellen und angemessen technisch und organisatorisch zu gewährleisten.

Bürgerrechte und politische Teilhabe

Transparenz und Öffentlichkeitsprinzip

  • Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Informationen staatlicher Stellen («Open Government Data»). Das Transparenzgebot gilt auch gegenüber Privaten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
  • Die Justizöffentlichkeit ist zu gewährleisten.

E-Government

  • Der Zugang zu staatlichen Diensten und die Kommunikation mit Behörden ist offline und online gleichwärtig zu gewährleisten.

Digitale Demokratie

  • Die Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung sind durch digitale Instrumente auszubauen. Viele Einschränkungen, die im vordigitalen Zeitalter unvermeidbar erschienen, müssen im digitalen Zeitalter als unangemessen beurteilt werden.

Konsumentenrechte und soziale Ziele

Freier Zugang und Netzneutralität

  • Jeder Mensch hat das Recht auf freien und gleichen Zugang zu Kommunikations- und Informationsdiensten, ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen.
  • Netzneutralität ist diskriminierungsfrei zu gewährleisten.

Open Data, offene Standards und freie Software

  • Interoperabilität und offene Standards sowie freie Software und Open Data sind zu fördern und zu gewährleisten. Von der öffentlichen Hand finanzierte Software und Daten müssen frei zugänglich gemacht werden.

Kultur und Wissenschaft

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben sowie am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften.
  • Das Urheberrecht muss so ausgestaltet sein, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen von Urheberinnen und Rechteinhabern einerseits und den Interessen der Gesellschaft andererseits hergestellt wird, unter Anerkennung, dass kulturelle und wissenschaftliche Werke Ergebnisse gemeinschaftlicher Kreativität sind.

Bildung und Wohlstand

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, die ein selbstbestimmtes Leben in der digitalisierten und vernetzten Welt ermöglicht.
  • Der technologische Fortschritt und die Digitalisierung muss allen zugute kommen.