Update November 2024

Newsletter zu «Sei Teil unserer Zukunft», Polizeigesetze Kantone Luzern und Zürich, Charta für digitale Grundrechte, Winterkongress, Netzpolitischer Abend, Netzpodcast, Zmittag

Die Themen der November Ausgabe sind:

  • Für digitale Rechte – Sei Teil unserer Zukunft!
  • Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch
  • Polizeigesetz des Kantons Zürich
  • Wofür wir einstehen: Charta für digitale Grundrechte
  • Call for Participation: Winterkongress 28.2.–1.3.2025
  • Netzpolitischer Abend am 21.11.2024 zu «Datenethik in der Schweiz»
  • Netzpodcast
  • Netzpolitik-Zmittag

Für digitale Rechte – Sei Teil unserer Zukunft!

Besonders in der Adventszeit buhlen etliche Organisationen um eine Spende. Wir haben uns etwas Ausgefalleneres ausgedacht und schenken dir eine wahre Geschichte in fünf Akten: Jedes Wochenende vor dem Jahresende enthüllen wir einen Abschnitt. Die Geschichte erzählt, was uns ausmacht, und wieso es sich lohnt, uns zu unterstützen. À propos – Klar brauchen wir Spenden! Nachhaltiger wäre jedoch deine Mitgliedschaft. Wer sie jetzt abschliesst, erhält sie bis Ende 2025 für einen Jahresbeitrag!

Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch

Mehrere Privatpersonen, darunter unser Vorstandsmitglied Rahel Estermann, führten eine strategische Beschwerde gegen das Luzerner Polizeigesetz. Das Bundesgericht hat Mitte Oktober sein Urteil gefällt und nun veröffentlicht. Die fünf Bundesrichter:innen kassieren darin die Regelung zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AVF) sowie die im gemeinsamen lnformationssystem-Verbund des Bundes und der Kantone geplante polizeiliche Abfrageplattform (POLAP).

Die AVF stuft das Gericht als unverhältnismässigen Grundrechtseingriff ein und betont, dass es den Kantonen an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz mangelt, zumal Überwachungsmassnahmen zum Zweck der Strafverfolgung einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO) bedürfen. Kantonale Alleingänge sind dementsprechend rechtswidrig, so lange die Bundesversammlung die StPO nicht entsprechend erweitert. Bei POLAP, einem zentralen Zugangsportal, das die lnformationssysteme des Bundes, der EU und der Kantone zusammenführt, kritisieren die Bundesrichter:innen die mangelnde Zugriffskontrolle. Weder verlangt das Gesetz ein vorgängiges Amtshilfeersuchen, noch begrenzt es die Datenkategorien, Bearbeitungszwecke oder den Kreis der Zugriffsberechtigten. Die fraglichen Regelungen sind also nicht ausreichend bestimmt, wodurch das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt wird.

Das nun vorliegende Urteil bestätigt unsere Kritik und stärkt unsere künftige Position, da auch in anderen Kantonen wie Zürich (siehe unten) oder Graubünden ähnliche Befugnisse geschaffen werden sollen.

Polizeigesetz des Kantons Zürich

Einige Tage bevor obiges Urteil veröffentlicht wurde, hat die Digitale Gesellschaft ausführlich ihre Ablehnung der Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Zürich bekräftigt. Unser juristischer Mitarbeiter Michael Prager hat den Beschluss des Zürcher Regierungsrates zur laufenden Gesetzesrevision auseinandergenommen und erklärt, was wir aus welchen Gründen genau ablehnen. Die Kernkritikpunkte umfassen dabei:

  • Fehlendes Verbot biometrischer Überwachung
  • Unzureichende Einschränkungen beim Datenaustausch via POLAP
  • Widersprüchliche und unverhältnismässige Fahrzeugfahndung (AVF)
  • Fehlende Kontroll- und Schutzmassnahmen
  • Generell unverständliche und unpräzise Formulierungen

Der einen oder anderen aufmerksamen Leser:in dürfte der Gesetzentwurf immerhin auch ein Schmunzeln aufs Gesicht zaubern: So wird in den Erläuterungen zum Gesetz behauptet, dass bei der AVF nur im Falle eines Treffers in der Fahndungsdatenbank tatsächlich eine Bildaufnahme der Fahrzeuginsass:innen erstellt würde. Womit sich die Katze natürlich in den Schwanz beisst, da kaum abgeglichen werden kann, was nicht vorher aufgenommen wurde.

Für einen derart schlecht redigierten und unverständlichen Gesetzesentwurf haben wir nur einen Rat übrig: Zurück an den Absender.

Wofür wir einstehen: Charta für digitale Grundrechte

In der «Charta für digitale Grundrechte» definieren wir die Leitwerte und Ziele der Digitalen Gesellschaft. Die Charta dient als Orientierung für unsere Arbeit und fordert unter anderem:

  • Schutz der Menschenrechte auch im digitalen Raum
  • Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit
  • Öffentliche Bereitstellung staatlicher Informationen und Förderung digitaler Demokratie
  • Freien Zugang zu Kommunikation, Netzneutralität, Open Source und Open Data
  • Bildung, Kultur, Wissenschaft und Teilhabe am technologischen Fortschritt für alle

Die Charta soll die Rechte und Freiheiten aller Menschen in der digitalisierten Welt stärken. Sie ist ein Aufruf an Gesellschaft, Politik und Tech-Unternehmen, den digitalen Wandel fair und inklusiv zu gestalten. Die überarbeitete Charta ist ab sofort online und als Broschüre verfügbar.

Call for Participation: Winterkongress 28.2.–1.3.2025

Vom 28. Februar bis 1. März 2025 wird der achte Winterkongress der Digitalen Gesellschaft im Casinotheater Winterthur stattfinden. Gestalte jetzt das Programm aktiv mit! Bis zum 1. Dezember 2024 kannst du Vorträge und Workshops einreichen, die verschiedenste Themenbereiche tangieren rund um eine offene, freie und nachhaltige Digitalisierung. Jede Idee zählt – der Call for Participation (CfP) ist eröffnet! Vortragende und Helfer:innen erhalten freien Eintritt.

Netzpolitischer Abend am 21.11.2024 zu «Datenethik in der Schweiz»

Diesen Donnerstag steht das Thema «Datenethik in der Schweiz» im Fokus unseres Netzpolitischen Abends.

Daten über andere wie auch eine:n selbst prägen unseren Alltag immer stärker – oft unbemerkt und mit weitreichenden Folgen. Die drei Expertinnen Cornelia Diethelm (Studiengangsleiterin und Dozentin für Digitale Ethik), Nikki Böhler (Intersections) und Veronika Ludwig (Data Privacy Community und Swiss Data Alliance) diskutieren gesellschaftlich zentrale Fragen, wie: Was macht den Umgang mit Daten fair? Wie lassen sich Privatsphäre und Datenpraktiken in Einklang bringen? Und wie kann jede:r zur Datenethik beitragen?

Die Bar öffnet um 19:00 Uhr, das Programm beginnt um 19:30 Uhr mit einer Einführung und moderierten Diskussion. Danach gibt es bei einem Getränk Gelegenheit zum Austausch. Auch für eine Live-Übertragung im Internet ist gesorgt.

Netzpodcast

Alle Hände voll zu tun, aber ein, zwei Ohren frei? Aktuelles aus der Netzpolitik mit Bezug zur Schweiz liefert der Netzpodcast.

In der neusten Folge diskutieren Jörg Mäder, Sven Kohlmeier und Erik Schönenberger über:

  • Zusatzfunktionen im Abo-Modell
  • Tyrannei des Datenschutzes
  • Schweizer Bericht zur Chatkontrolle

Netzpolitik-Zmittag

In mittlerweile acht Schweizer Städten bietet der Anlass Gelegenheit zum ungezwungenen Austausch über aktuelle netzpolitische Themen. Wir freuen uns auf die nächsten gemeinsamen Mittagessen:

Bitte beachten: Ab Dezember findet der Zmittag in Luzern regelmässig im Neubad, Bireggstrasse 36 statt.

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)