Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat in ihrer Sitzung vom 2./3. Mai 2013 die Revision des Überwachungsgesetzes BÜPF im Grundsatz gutgeheissen:
Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, auf das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einzutreten (13.025). Die Detailberatung erfolgt an einer der kommenden Sitzungen. Mit dieser Revision soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Überwachungen nicht durch die Verwendung moderner Technologien (beispielsweise durch die verschlüsselte Internettelefonie) verhindert werden können. Das Ziel besteht nicht darin, mehr, sondern darin, besser zu überwachen. Deshalb soll das geltende Recht an die technischen Entwicklungen der letzten Jahre und soweit wie möglich an die voraussichtlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet angepasst werden.
Die Kommission übernimmt damit die Argumentation der Bundesrates und trägt den fundierten Bedenken der Wirtschaft und Zivilgesellschaft keine Rechnung. Das Gesetz und die Botschaft beinhalten
- die massive Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs
- die Verdoppelung der verdachtsunabhängigen und präventiven Vorratsdatenspeicherung
- eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern
- den Einsatz von IMSI-Catchern
- Qualitätskontrollen für Provider
- Bussen von bis zu 100’000 Fr. bei Missachtung einer Verfügung der Überwachungsbehörde
- aber keinen Nachweis der Verhältnismässigkeit und somit der Rechtmässigkeit
Strafverfolgung und vermeintliche Sicherheit werden einmal mehr höher gewichtet als verfassungsmässig garantierte Grundrechte und die persönliche Freiheit. Die Digitale Gesellschaft zeigt sich enttäuscht über den Entscheid und speziell die undifferenzierte und wortwörtliche Übernahme der Position der Bundesrates.