Swisscom, Orange, Drosselkom & Co: Wann ist die Netzneutralität verletzt?

Die Diskussion um die Drosselkom hat auch in der Schweiz einige Fragen aufgeworfen: Wo beispielsweise die Kosten für den Traffic anfallen und ob Swisscom TV eine Verletzung der Netzneutralität darstellt (resp. wo sie beginnt). Um die Fragen beantworten zu können, lohnt es sich, einem Blick auf die Infrastruktur und die Akteure zu werfen.

Auf der Konsumenten-Seite (bspw. des Video-Streams) sind dies:

  • Ein Breitbandanbieter, dem die letzte Meile zum Kunden gehört («naked DSL», Glasfaser, Cable)
  • Ein Internetzugangsanbieter, der für die IP-Verbindung sorgt und oft auch gleichzeitig der Breitbandanbieter ist
  • Ein oder mehrere Transit-Anbieter, welche die Internetzugangsanbieter der Internetzugangsanbieter sind

Auf der anderen Seite gibt es:

  • Den Dienstanbieter, wie Youtube, Zattoo etc.
  • Ebenfalls einen Internetzugangsanbieter
  • Wiederum einen oder mehrere Transit-Anbieter

Auf beiden Seiten bezahlt der Kunde (also der/die KonsumentIn resp. der Dienstanbieter) seinen Internetzugangsanbieter (und den Breitbandanbieter) und dieser wiederum seine(n) Transit-Anbieter. Soweit so gut.

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(Quelle: Wikipedia, Ludovic F. Rembert, Privacy Canada, CC BY-SA 3.0)

Die letzte Meile als zweiseitiger Markt

In den letzten Jahren sind die Umsätze und Gewinne einiger grosser Dienstanbieter, wie Google/Youtube stark gestiegen. Während auf der anderen Seite die Breitbandanbieter gezwungen sind, in den Netzausbau, damit über die vorhandenen Verkabelung höhere Geschwindigkeiten erzielt werden können oder in moderne Glasfasertechnik, zu investieren. Die Forderung an Youtube, sich gefälligst an den Kosten zu beteiligen, liegt nah. Cablecom, Swisscom & Co. würden dann sowohl bei der InternetnutzerInnen wie auch beim Dienstanbieter abkassieren.

Damit würde ein sogenannter zweiseitiger Markt entstehen, der für jede Seite umso interessanter ist, je grösser die andere ist. Die eigene Grösse aber auch hilft, eigene Interessen den anderen zu diktieren: Google könnte den Spiess daher auch umdrehen – und von Swisscom plötzlich Gebühren dafür verlangen, dass sie in ihr Netzwerk und zu ihren Kunden streamt. Wer würde ein Internet-Abo bezahlen, bei dem Google, Youtube, Gmail etc. nicht zur Verfügung stünden? Beispiele für dieses Geschäftsmodell gibt es bereits: In den USA vergibt das Entertainment and Sports Programming Network (ESPN) Lizenzen an Provider, damit diese das Spartenprogramm zu ihren Kunden übertragen dürfen.

Speziell problematisch ist, wenn die Marktanbieter gleichzeitig Markteilnehmer sind. Wenn also Swisscom, Cablecom & Co. nicht nur Breitband- und Zugangsanbieter sind, sonder zusätzlich auch Dienstanbieter (und in kleinerem Masse auch Transferanbieter). Da liegt es nahe, Angebote zu schaffen, die eigene Produkte bevorzugen. Z.B. Kunden dazu «zu verleiten» Kombiprodukte, wie Internet und TV oder Telefon, zu abonnieren, weil Youtube ruckelt oder Voice-over-IP blechern klingt. Oder auf der anderen Seite die hohle Hand zu machen und im Fall von Orange via «managed Services» von Zattoo zu kassieren, damit der Traffic im Surf-Abo für die KundInnen «inklusive» ist. Auf diese Art können nun doch die Abonnentinnen als Faustpfand zur Errichtung eines zweiseitigen Marktes ins Feld geführt werden.

In der Argumentation der (eigentlich:) Breitbandanbieter sollen sich die Dienstanbieter am Ausbau der letzten Meile beteiligen. Was einerseits absurd ist, da das Anbieten ebendieser ja gerade das Geschäftsmodell der Breitbandanbieter (oder Mobilfunkanbieter) ist. Andererseits das Medium von den Diensten unterschiedslos verwendet und geteilt wird. 10 Mbit/s Swisscom TV braucht genau den selben Ausbaustand wie der selbe Stream von Wilmaa. Auch die Drosselung, welche die Deutsche Telekom angekündigt hat, bringt hier keine Erleichterung. Wenn die Leitung 50 MBit/s am Anfang des Monats übertragen kann, dann kann sie dies auch noch nach Ablauf der inklusiven 75 GB.

Sicherlich zulässig und im Sinne der KundInnen ist, falls die Leitung nur 20 Mbit/s her gibt, beim Gucken von Swisscom TV die dafür benötigten 10 Mbit/s zu reservieren/priorisieren. Beim Kauf muss dies den AbonnentInnen aber bekannt sein. Hingegen darf der Traffic nicht – im Rahmen einer «Fair-use»-Klausel (siehe Deutsche Telekom) – von der Zählung und Drosselung beim Erreichen eines bestimmten Volumens ausgenommen sein.

Festhalten lässt sich: Solange die Kapazität ausreicht, fallen auf der letzten Meile keine zusätzlichen Kosten für den Breitbandanbieter an. Im Gegenteil: Mit jedem zusätzlich übertragenen Datenpaket wird das einzelne günstiger. Erst wenn neue Leitungen gelegt werden müssen, sind Investitionen nötig.

Peering, Transit und Content Delivery Netzwork

Wie sieht es nun an der anderen Schnittstelle aus? Da wo sich der Internetzugangsanbieter mit anderen Netzen, resp. dem restlichen Internet verbindet. Hier gilt es drei Techniken zu unterscheiden.

Beim Peering schliessen sich zwei, meist ungefähr gleich grosse ISPs, zum freien Datenaustausch zusammen. An vielen Orten der Welt gibt es Public Peering Points, wie z.B. in Zürich den SwissIX, an dem 120 Provider und Firmen gegenseitig Traffic austauschen. Die Swisscom z.B. ist aber nicht nur an den SwissIX angeschlossen, sondern über ihr eigenes Backbone-Netzwerk an 20 Public Peering Points in Nordamerika, Asien und Europa. Einen grossen Teil der Daten dürfte also bereits dadurch kostenneutral ausgetauscht werden.

Für die restlichen Regionen muss die Anbindung als Transit gekauft werden. Gleiches gilt auch für kleinere Provider. Internationale oder regionale Backbone-Anbieter verkaufen genau dies als Internetzugangsanbieter für Internetzugangsanbieter. Im Normalfall wird hier nach Mbit/s und nicht nach MByte/Monat verrechnet, denn die eingesetzte Hardware (Leitung und Netzwerkanschluss) kann eine spezifizierte Kapazität zur Verfügung stellen. Erst wenn diese ausgebaut werden muss, fallen neue Kosten an.

Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages hat festgehalten, dass auch in Zukunft in den Backbone-Netzen kein grundsätzliches Kapazitätsproblem entstehen wird. Oft ist gar von Überkapazitäten die Rede. Für die Schweiz dürfte dies ebenfalls zutreffen. Auch wenn dies sicherlich nicht ganz verallgemeinert werden darf.

Um Video-Streams und andere Inhalte möglichst aus lokalen Netzwerken an die Nutzerinnen ausliefern zu können, werden Content Delivery Networks eingesetzt. Dabei werden die Daten von Dienstanbietern zentral zur Verfügung gestellt, vom Content Delivery Network-Anbieter einmalig zu den Zugangsanbieter verteilt und von dort an die KonsumentInnen ausgeliefert. Ein Beispiel sind die Videos von SRF, die vom CDN Akamai direkt an die Swisscom-Internet-AbonnentInnen ausgeliefert werden. Auch Google bietet mit Global Cache einen ähnlichen Dienst. Zudem ist mit dem Internetriesen auch direktes Peering am SwissIX möglich. Youtube Traffic schlägt also auch für kleinere Internet-Anbieter in der Schweiz nicht auf die Transit-Rechnung.

Was heisst dies nun?

Letztlich wird technisch nicht eindeutig geklärt werden können, ob die Netzneutralität verletzt ist. Wie bei vielem kommt es auf den Hintergrund, die Art und die Absicht an:

  • Aus welchem Grund wird ein Dienst bevorzugt und werden andere benachteiligt?
  • Geschieht dies für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar?
  • Ist es zum Vorteil der KundInnen oder des Anbieters?

Um die Frage nach Swisscom TV zu beantworten: Solange der Fernseh-Stream für die NutzerInnen transparent priorisiert wird, weil nicht genügend Kapazität für Internetzugang und Swisscom TV zur Verfügung steht, liegt keine Verletzung der Netzneutralität vor. Wenn Orange aber den Traffic für Zattoo nicht im Rahmen des Volumenangebotes abrechnet, dann werden andere Dienstanbieter diskriminiert, und es liegt eine Verletzung vor.