Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Da die Schweiz kein Bundesverfassungsgericht kennt, ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch für Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. So wären Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Kabelaufklärung ohne EMRK nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kämpfen wir gegen die «Selbstbestimmungsinitiative», welche die Kündigung der EMRK zum Ziel hat.
Die Digitale Gesellschaft vertritt keine bestimmte Gruppe von Menschen, sondern fast alle EinwohnerInnen der Schweiz: Alle, die telefonieren, E-Mails schreiben oder WhatsApp-Nachrichten verschicken. Die zunehmende Digitalisierung unseres Lebens droht, den Persönlichkeitsschutz auszuhöhlen. Aus Perspektive der Menschenrechte ist Massenüberwachung ein absolutes No-Go.
Trotzdem gibt es in der Schweiz aktuell zwei Formen von Massenüberwachung: Die Vorratsdatenspeicherung der sogenannten Kommunikationsranddaten – hier wird gespeichert, wer mit wem telefoniert, per E-Mail kommuniziert und so weiter. Andererseits ist mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, resp. der Kabelaufklärung, ein automatisiertes Durchleuchten von grossen Teilen der grenzüberschreitenden Kommunikation, einschliesslich der Inhalte, möglich. Verletzungen des Diskriminierungsverbots, etwa wenn jemand einen arabischen Namen hat, sind unvermeidlich.
Die Digitale Gesellschaft hat gegen beide Formen der Massenüberwachung Gerichtsverfahren am Laufen, die wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen werden. Sicher wird die Europäische Menschenrechtskonvention auch in Zukunft für den Schutz der digitalen Freiheitsrechte eine entscheidende Rolle spielen. Die EMRK ist unverzichtbar! Deshalb engagieren wir uns als Teil der Allianz der Zivilgesellschaft.
NEIN am 25. November 2018 zur «Selbstbestimmungsinitiative»