Der Bundesrat will die elektronischen Ausweisdokumente privatisieren. Eine E-ID muss jedoch den Bürgerinnen und Bürger dienen. Das Recht auf Privatsphäre – gerade im Internet – muss gestärkt und darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Der Vorschlag des Bundes nach privaten staatlichen E-IDs schiesst daher am Ziel vorbei. Am Mittwoch debattiert der Nationalrat das Geschäft.
Die aktuelle Frühlingssession in Bern hat es in sich. Neben der Netzneutralität und den Netzsperren im Fernmeldegesetz wurde überraschend über ein neues Leistungsschutzrecht im Urheberrecht debattiert. Dieses wurde nach öffentlichem Widerstand vom Ständerat zurück in die Kommission geschickt.
Am Mittwoch steht nun im Nationalrat die Debatte zum neuen Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) an. Der Bedarf nach einer benutzbaren und vertrauenswürdigen elektronischen Identität (und Unterschrift) besteht. Wir benötigen jedoch keine E-ID, die primär eine E-Commerce-ID darstellt, sondern eine echte digitale Erweiterung von Ausländerausweis, ID und Pass. Die E-ID ist ein Pfeiler der digitalen Demokratie und wird auch für die Ausübung von Volksrechten zum Einsatz kommen.
Wie die Herausgabe der bereits bestehenden Ausweisdokumente muss auch diese öffentliche Aufgabe vom Staat wahrgenommen werden. Der Staat ist Garant für das nötige Vertrauen. Die Herstellung einer E-ID darf mittels Leistungsauftrag an Private übertragen werden – die Ausgabe jedoch nicht, wie vorgesehen, komplett an Privatunternehmen delegiert werden.
Die Schweiz braucht eine vertrauenswürdige staatliche elektronische Identität. Eine Minderheit im Nationalrat verlangt genau dies.