In der Schweiz wird gerade wieder über eine Verschärfung des BÜPF diskutiert. Darin soll die Regulierung der polizeilichen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Bereich der neueren Kommunikationstechniken wie Mail und Internettelefonie stark ausgedehnt werden. Dagegen wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, denn die Verfolgung von Straftätern darf nicht vor dem Internet Halt machen.
Was aber bedenklich stimmt, sind
- massive Vereinfachung der Überwachung mittels Verzicht auf die Genehmigung durch eine gerichtliche Instanz für viele Fälle,
- Ausdehnung der Verpflichtung der Provider zur flächendeckenden Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Bürger auf Vorrat auf 12 Monate – mit dem erwünschten oder in Kauf genommenen Nebeneffekt, dass kleinere Provider ökonomisch vernichtet werden und nur wenige grosse, halbstaatliche Provider übrigbleiben werden,
- Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ zur Ausspähung sämtlicher Computeraktivität einer Person und all ihrer Passwörter und Zugangsdaten im Rahmen der Fahndung.
Aber auch in der EU oder in Deutschland sind Themen Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner Gegenstand intensiver politischer Aktivität.
Die öffentliche Meinung schweigt zu Thema oder begrüsst eine Verschärfung der Verfolgung von Straftaten auch im Internet. Der gravierende Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte wird deshalb kaum gegen die eher geringen Verbesserungen beim Fahndungserfolg gegen Straftäter abgewogen. Die Speicherung von Vorratsdaten verhindert keine Straftaten.
Es scheint als ob erst ein schlimmer konkreter Schadenfall eintreten muss, bis der Wert der Grundrechte im öffentlichen Bewusstsein wieder den Platz einnimmt, der ihm gebührt. Statt solche Katastrophennachrichten und die jeweils darauffolgende politische Überreaktion abzuwarten, schlagen wir vor, solche Fälle wenigstens in der Fiktion konkret vorstellbar zu machen. Darum laden wir dazu ein, im Rahmen eines Schreibwettbewerbs zum Thema Vorratsdaten und Überwachung vorstellbare Einzelfälle in Form von Geschichten beizusteuern.
Ablauf des Wettbewerbs
Bis zum 30.11.2013 kann man Beiträge bei Dock18 hochladen. Sie werden dort ohne Angaben zum Autor für jedermann sichtbar aufgeschaltet. Bis zum 30.11.2013 dürfen mehrere Beiträge pro Person eingereicht werden und der Autor hat bis zu diesem Zeitpunkt das Recht, die Löschung eines Beitrag (z.B.: einer älteren Version) zu verfügen. Aufgeschaltete Beiträge können vom Publikum bewertet werden. Die Publikumsbewertung wird nicht angezeigt.
Eine Jury bestimmt bis zum 13.12.2013 die Gewinner des Wettbewerbs. Am 13.12.2013 findet ab 20:00 Uhr im Dock18 in der Roten Fabrik in Zürich die Preisverleihung statt.
Der erste Preis beträgt 1024 Franken, der zweite 512 Franken, der dritte 256 Franken und so weiter bis zum elften, der noch 1 Franken erhält. Alle Beiträge, die einen Preis erhalten haben, sowie der beim Publikum erfolgreichste Beitrag, der keinen Preis von der Jury erhielt, werden von Buch & Netz mit Autorennamen oder unter vom Autor gewähltem Pseudonym als Online-Buch und eBook unter einer Creative Commons Lizenz (CC-BY-SA) publiziert. Bei entsprechender Nachfrage ist auch eine Papierpublikation möglich.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme sind Personen jeder Nationalität, jeden Alters berechtigt, die nicht an der Organisation des Wettbewerbs beteiligt oder Mitglied der Jury sind.
Teilnehmer erklären sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass ihre Beiträge unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht werden.
Thematischer Bezug
Alle Beiträge sollten einen klaren Bezug zur digitalen Überwachung und/oder Vorratsdatenspeicherung aufweisen. Diese thematische Ausrichtung ist aber eher weit gefasst. Die Beiträge dürfen, müssen sich aber nicht notwendigerweise auf konkrete nationale Legislation beziehen.
Formale Kriterien
Alle Beiträge sollten mindestens 5 und maximal 10 A4-Seiten (10pt Times, 2.5 cm Ränder) lang sein.
Beiträge, welche die Schweizer Gesetze verletzen (z.B. Aufrufe zu Gewalt, Holocaust-Leugnung, Kinderpornographie, …), sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Alle Beiträge müssen für deutschsprachige Leser verständlich sein.
Alle Genres sind zugelassen: Novelle, Short Story, Filmtreatment, Gedicht, Hörspiel, Comic, …
Veranstalter
Der Schreibwettbewerb wird durchgeführt vom Dock18.
Er wird unterstützt von der Digitalen Gesellschaft Schweiz.
Weitere unterstützende Organisationen können sich bei Dock18 melden und werden online aufgeführt.
Die Preissumme wurde von der Enter AG gestiftet.