Offener Brief

Die Schweiz braucht eine vertrauenswürdige staatliche elektronische Identität

«passport» –
Martin Abegglen, CC BY-SA 2.0

Am kommenden Montag steht in der zuständigen Kommission des Ständerats die Debatte zum neuen Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) an. Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft ist die Herausgabe einer elektronischen Identität eine hoheitliche Aufgabe. Wir fordern daher von den Ständerätinnen, das Ansinnen mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, eine Vorlage auszuarbeiten, bei der der Staat als Herausgeber der E-ID auftritt.

Der Bedarf nach einer benutzbaren und vertrauenswürdigen elektronischen Identität (und Unterschrift) besteht. Wir benötigen jedoch keine E-ID, die primär eine E-Commerce-ID darstellt, sondern eine echte digitale Erweiterung von ID, Pass und Ausländerausweis. Die E-ID ist ein Pfeiler der digitalen Demokratie und wird auch für die Ausübung von Volksrechten zum Einsatz kommen. Sie muss den Bürgerinnen und Bürger dienen – und nicht der Wirtschaft.

Gemäss einer Online-Umfrage von srf.ch lehnen 91% der Teilnehmenden eine von Privaten herausgegebene elektronische Identität ab. Eine eigene Umfrage der Digitalen Gesellschaft bestätigt dieses Bild: Fast alle Teilnehmenden verlangen eine vom Staat herausgegebene E-ID zum Hauptzweck von E-Government-Aufgaben.

Der Grossteil der Logins im Internet kann auch nicht durch eine Schweizer E-ID abgelöst werden, da es keine internationale Lösung ist. Bei E-Commerce-Anwendungen steht zudem die Benutzerfreundlichkeit und nicht die Sicherheit im Zentrum: Diese beiden Anforderungen widersprechen sich jedoch meist.

Fast alle der Befragten erachten den Datenschutz als wichtig. Weder die Herausgeber einer E-ID noch die Portale, welche eine E-ID-Login anbieten, sollen Persönlichkeitsprofile erstellen dürfen. Solche Profile sind für das Funktionieren der E-ID nicht nötig. Der Nationalrat hat den Datenschutz hingegen zusätzlich aufgeweicht, in dem er die Datenbearbeitung im Bezug auf die E-ID ausdrücklich für zulässig erklärt (Art. 16 Abs. 2) hat.

Wie die Herausgabe der bereits bestehenden Ausweisdokumente muss auch diese öffentliche Aufgabe vom Staat wahrgenommen werden. Der Staat ist Garant für das nötige Vertrauen. Die Herstellung einer E-ID darf mittels Leistungsauftrag an Private übertragen werden – die Ausgabe darf jedoch nicht, wie vorgesehen, komplett an Privatunternehmen delegiert werden.