Es wurde gerade ein interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht. Eine staatliche Stelle in Serbien hatte sich geweigert, einer Menschenrechtsgruppe über die Anzahl der Fälle, in denen elektronische Überwachung durchgeführt wurde, Auskunft zu erteilen. Nach dem Urteil war das eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es heisst: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
Damit die Menschrechtsgruppe die Informationen weitergeben kann (freie Meinungsäusserung!), muss sie sie zunächst empfangen, und das darf die staatliche Stelle nicht durch die Weigerung, die Informationen herauszugeben, willkürlich verhindern!