Der Bundesrat hat heute die überarbeitete Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) beschlossen und mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten ab 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Dazu gibt es eine Rede von Simonetta Sommaruga. Im Video sind auch die Fragen der Journalisten enthalten.
Im Gegensatz zum Entwurf vom Juni wurde eine entscheidende Änderung vorgenommen: Die Verordnung gilt nun klar und ausschliesslich für Internetzugangsanbieterinnen. Anstatt im französischen Text die Zuständigkeit auf alle “Fournisseurs Internet” auszuweiten, wurde genau umgekehrt (und auch gemäss Vorschlag der Digitalen Gesellschaft) in der deutschen Version der persönliche Zuständigkeitsbereich schärfer eingegrenzt. Damit relativiert sich auch der dritte Kritikpunkt – die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung – entscheidend.
Allerdings folgt der Bundesrat dem Entwurf beim sachlichen Geltungsbereich: Es wird suggeriert, die Überwachungstypen seien nun klar definiert. Sie gelten für den Post- und Fernmeldeverkehr. Umfassen also elektronische Postdienste und die Internet-Telefonie. Tatsächlich wurde aber auch die «Übermittlung sämtlicher Daten, die über einen überwachten Zugang gesendet oder empfangen werden» in den Katalog mit aufgenommen. Was schon bis anhin angeordnet wurde – wird nun also wenigstens legal gemacht.
Dennoch ist die Überarbeitung der Verordnung weit besser gelungen, als befürchtet. In beiden Bereichen wird tatsächlich für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Allerdings soll dies mit dem Trojaner Federal zu bezahlen sein. Der Bundesrat scheint eingesehen zu haben, dass auch mit der Verpflichtung sämtlicher Internetanbieterinnen, verschlüsselte Kommunikation (richtig angewendet) nicht abgehört werden kann. Und setzt daher auf die Revision des übergeordneten Gesetzes und eine Zulassung des Staatstrojaners (Behördensprech: GovWare) – um die (Zitat) Überwachungslücke zu stopfen. Mit einer entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments ist im nächsten Jahr zu rechnen.